
Aktuelle Meldungen
Der Vorstand der KVH hat am 18.03.2025 einen Änderungsbeschluss zur Richtlinie des Vorstands der KV Hamburg zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch Zuschläge zur Vergütung gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben.
Falls noch nicht erledigt, müssen Sie jetzt den für die nächste Saison benötigen Grippeimpfstoff bestellen. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung der geleisteten Impfungen des Vorjahres (und unter Berücksichtigung aktueller Nachfrage) abzuschätzen
Die Garantiequoten des Quartals 2/2025 können ab sofort eingesehen werden.
Ab Donnerstag den 20.03.2025 können KV-Abrechnungen für das 1. Quartal 2025 eingereicht werden.
Die BIG direkt gesund hat den Vertrag nach § 73 c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) zum 31.12.2024 beendet. Somit können die Leistungen des Vertrages (GOP 81103) ab dem 01.01.2025 nicht mehr erbracht und abgerechnet werden.
Nachdem Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Labore längst elektronisch melden können, werden nun auch die Arztpraxen in die Lage versetzt, ihrer elektronischen Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nachzukommen.
Am 20. Oktober 2025 wird der Kommunikationsdienst KV-Connect, der seit über zehn Jahren von der kv.digital GmbH im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellt wird, endgültig abgeschaltet. Dieser Dienst wird auch heute noch von den Kassenärztlichen Vereinigungen und ihren Mitgliedern für einige Anwendungen genutzt, wie beispielsweise für den Versand der Abrechnung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, den Versand von Arztbriefen oder auch für den Versand von Dokumentationen der Disease-Management-Programme (DMP).
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und damit die Verlängerung der Übergangsfrist für die Verordnungsfähigkeit Sonstiger Produkte zur Wundbehandlung (rückwirkend bis zum 2. Dezember 2025) passierte am 14. Februar 2025 den Bundesrat. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht allerdings noch aus.
Aufgrund rückläufiger Nachfrage sind mehrere Formulare demnächst nicht mehr über den Paul Albrechts Verlag bestellbar.
Für die Einführung der neuen Formulare ist eine Stichtagsregelung vorgesehen. Alte Vordrucke dürfen nach dem 01.04.2025 nicht mehr verwendet werden. Nachfolgend erhalten Sie die notwendigen Informationen für die Umstellung auf die neue Vordruckversion.
Vor der parenteralen Anwendung von vancomycin- und clarithromycinhaltigen Arzneimitteln der Firma Dr. Friedrich Eberth sollte eine zusätzliche Sterilfiltration erfolgen. Das empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und begründet dies mit Abweichungen bei Qualitätskontrollen.
Im Vorfeld des Darmkrebsmonats März ruft der Vorstand der KBV Ärzte auf, den Aktionsmonat zu nutzen und verstärkt auf das Früherkennungsangebot aufmerksam zu machen.
München/Hamburg/Düsseldorf/Dortmund: Die Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe fordern vom Bundesgesundheitsministerium, den Zeitplan für den Rollout der ePA zu strecken und deutlich mehr Zeit für Funktions- und Lasttests einzuräumen. Aktuell ist die Nutzbarkeit für die Praxen im ärztlichen Alltag noch völlig unzureichend sichergestellt. Die Pilotphase zur Einführung der ePA, die am 15. Januar 2025 startete, läuft nach fünf Wochen immer noch nicht vollumfänglich. In den Testregionen in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens berichten die rund 300 teilnehmenden Praxen weiterhin von fehlenden technischen Voraussetzungen oder Komplikationen, die ein wirksames Testen der ePA verhindern.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Schwerpunktpraxis im Tagestreff CariCare (Altstädter Twiete 1-5 in 20095 Hamburg) ist eine von drei Schwerpunktpraxen in Hamburg speziell für wohnungs- und obdachlose Frauen und Männer, die das medizinische Regelsystem aus verschiedenen Gründen nicht nutzen oder nutzen können.
Kassen und KVH haben sich auf ein Honorar für die Meningokokken B Impfung für Säuglinge und Kleinkinder geeinigt (12 Euro pro Impfung). Im gleichen Zuge hat man sich für eine Erhöhung des Impfhonorars für die Sechsfachimpfung um 7 %, d.h. auf 22,06 Euro, entschieden. Damit ist ab sofort der Impfstoff Bexero® für diese Meningokokken B Impfung als Impfbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt zu beziehen und die Impfungen sind mit den Abrechnungsnummern 89116 A oder B über die KVH abzurechnen. In der Kostenerstattung begonnene Impfserien bitte im Sachleistungsverfahren beenden! (Also zum Beispiel 1. Impfung als Kostenerstattung und 2. oder 3. Impfung dann über KV abrechnen und Impfstoff über Duderstadt als Impfbedarf bestellen).
Laut Auskunft der Sozialbehörde sind in Hamburg nur etwa 55% der 15-jährigen Mädchen und 35% der 15-jährigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft (Stand 2022). Am 4. März wird in Hamburg eine HPV-Impfkampagne gestartet, um die Impfquoten in der Stadt weiter zu erhöhen. Im Rahmen der Kampagne werden u.a. stadtweit Informationen zu HPV über Plakatierungen, Fahrgast-TV und Social Media verbreitet. Außerdem werden alle Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse über die Schulen angeschrieben und an die Impfung erinnert. Lehrkräften wird vorab eine Schulung angeboten, damit aktuelles Wissen über HPV in die Schulen gelangt. Auch Impfaktionen an Schulen sind Teil der Kampagne.
Die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) warnt in einem Bericht vom 30.01.2025 vor einer Backdoor im Patientenmonitor CMS8000 des chinesischen Herstellers Contec. Hauptsächlich dürften Krankenhäuser betroffen sein. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch in ambulanten Praxen diese Monitore im Einsatz sind.
Wie die KBV in einer Praxisnachricht mitteilt, kann es beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) in das Praxisverwaltungssystem es zu einer fehlerhaften Übertragung der Dosierangaben kommen.
Im Vorfeld der Bundestagswahl ist eine neue Phase der gemeinsamen Kampagne der KBV und der KVen „Wir sind für Sie nah.“ gestartet, mit der seit 2024 für die schwierige Lage der Praxen sensibilisiert wird. Unter dem Motto „#Praxenland“ wird mit TV-Spots, Plakaten und Anzeigen in Print- und Online-Medien die Einzigartigkeit der wohnortnahen ambulanten Versorgung in Deutschland herausgestellt – und deutlich gemacht, wie die politischen Rahmenbedingungen die Arbeit der Niedergelassenen gefährden.
Seit dem 01.01.2025 gibt es in Hamburg einen DMP-Vertrag zu Osteoporose. Teilnahmeberechtigt sind Hausärzte gem. § 73 Abs. 1a SGB V und Orthopäden. Diese müssen eine Abrechnungsgenehmigung bei der KV Hamburg beantragen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Mit großer Freude reagieren die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und der Hausärzteverband Hamburg auf die Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) durch den Bundestag und die damit beschlossene Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. Auch die Umstellung auf Jahrespauschalen wird begrüßt.
Der Mpox-Impfstoff Invannex® mit der PZN: 18656037 ist in gekühlter Form als Impfstoffbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt zu Lasten der GKV in Einzeldosen bestellbar. Die bekannten 20er Gebinde sind als Pandemieartikel deklariert und deshalb nicht verordnungsfähig.
Auf unserer Themenseite finden Sie eine übersichtliche Tabelle mit den Änderungen der Wirkstoffvereinbarung für das Jahr 2025. Neben einer Reihe von gestrichenen Zielen, in denen keine Wirtschaftlichkeitsreserven mehr gesehen haben, wurden vier neue Ziele vereinbart, die nur für einzelne fachärztliche Arztgruppen gelten.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nimmt ab Ende Januar 2025 die Erfahrungen der ärztlichen und psychotherapeutischen Angestellten in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und diesen gleichgestellten Einrichtungen mit einer bundesweiten Befragung in den Blick. Dazu erhalten alle etwa 55.000 Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zum Stichtag 30.06.2024 in einer Praxis, einem MVZ oder einer vergleichbaren Einrichtung der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Anstellung tätig waren, ab Ende Januar 2025 ein Einladungsschreiben mit persönlichen Zugangsdaten.
Hiermit informieren wir, dass die Bundesdruckerei Ziel eines Angriffs auf das Antragsportal für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B-Karten) geworden ist. Dabei sind möglicherweise auch personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Der Angriff wurde durch die Bundesdruckerei am 13.01.2025 festgestellt und den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kenntnis gegeben.
In rund 230 Praxen wird die elektronische Patientenakte seit heute getestet. Die Einrichtungen liegen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Praxen kann die Akte erst nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung genutzt werden. An der Testphase nehmen auch einige Krankenhäuser und Apotheken teil.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt aktuell eine europaweite Umfrage zur psychischen Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten und Pflegefachpersonen durch. Die Befragung zielt darauf ab, wichtige Daten zu sammeln, um die Herausforderungen, mit denen Ärzte und Pflegefachkräfte in ihrem Arbeitsumfeld konfrontiert sind, besser zu verstehen.
Gemeinsames Webinar mit dem Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV und dem VirchowBund.
Anlässlich eines Vortrags des Chaos-Computer-Clubs veröffentlichte die gematik nachstehende Stellungnahme.
Seit dem 01.01.2025 können die Leistungen des Hautkrebsscreenings (EBM 01745, 01746) nicht mehr bei AOK NW-Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren erbracht werden.
Damit neue Impfungen – nach Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie – im Sachleistungsprinzip erbracht und abgerechnet werden können, müssen sich auf regionaler Ebene KV’en und Kassen auf ärztliche Impfhonorare je Impfung einigen. In Hamburg haben die Vertragspartner jetzt folgende Impfhonorare – ab 01.01.2025 - festgelegt:
Ab heute nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 4. Quartal 2024 entgegen.
Im Rahmen der neuen Hybrid-DRG und des neuen Abrechnungsverfahrens (Telegramm Nr. 19) wurde die Themenseite aktualisiert.
Die Garantiequoten des Quartals 1/2025 können ab sofort eingesehen werden.
Inzwischen ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) rechtswirksam in Kraft getreten, der die Voraussetzungen zur Verordnung von Krankenbeförderungen neu regelt. Künftig ist es möglich, Krankenbeförderungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde zu verordnen.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mitgeteilt, dass die Kosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025 im gleichen Umfang wie bisher übernommen werden. D.h. Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden; Kostenübernahmeerklärungen sind nicht erforderlich.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Patientenberatung der Ärztekammer und der KV Hamburg ist vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 nicht erreichbar.
Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen werden immer häufiger mit der Überwachung des Hygienemanagements, des Umgangs und der Aufbereitung von Medizinprodukten oder dem Arbeitsschutz durch die zuständigen Behörden konfrontiert. Eine Überwachung dient sowohl der externen Qualitätssicherung als auch der Beratung und dem Austausch untereinander.
Die letzte COVID-19-Impfstoffbestellung für 2024 ist am 17. Dezember bis 12 Uhr, möglich. Praxen müssen mit dieser Bestellung neben den für die Kalenderwoche 52/2024 (23. bis 29. Dezember) benötigten Impfstoffen auch bereits die Impfstoffe für die Kalenderwochen 01/2025 (30. Dezember bis 5. Januar) sowie 02/2025 (6. bis 12. Januar) anfordern. Die Auslieferung erfolgt am 23. Dezember 2024.
Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollten bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Sonst besteht für verordnende Ärzte das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress.
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages dazu auf, zwei zentrale gesundheitspolitische Initiativen noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren: Die hausärztliche Entbudgetierung und die Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst. Über die Bedeutung beider Maßnahmen besteht fraktionsübergreifend Konsens. Ihre Umsetzung duldet keinen Aufschub mehr.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Ärzte und Psychotherapeuten, die zur Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen ihre erbrachten Leistungen an die KV Hamburg melden, bitten wir dies bis zum 13. Dezember zu tun. Nur so kann eine termingerechte Zahlung sichergestellt werden.
Nach der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die elektronische Patientenakte hat das Bundesgesundheitsministerium die Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Solang der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben. Darüber hat das Ministerium die KBV informiert.
Müssen Ärzte und Psychotherapeuten routinemäßig Einsicht in die elektronische Patientenakte (ePA) nehmen, um wichtige Befunde nicht zu übersehen? Können Sie sich auf die Richtigkeit der abgelegten Daten verlassen? Sind Praxen verpflichtet, Daten auf Wunsch der Patienten zu löschen? Wie sind Widersprüche zu dokumentieren? Mit der ePA kommen neue Aufgaben auf die Praxen zu, die auch zu vielen rechtlichen Fragen führen.
Bitte melden Sie uns den Bedarf an Grippeimpfstoffdosen für die Saison 2025/2026 - dabei handelt sich um die Meldung Ihres voraussichtlichen Bedarfs an Grippeimpfstoff und nicht um eine Bestellung!
Mit dem Bruch der Regierungskoalition ist derzeit unklar, wie es mit der geplanten Verlängerung der Übergangsregelung für Verbandmittel weitergeht. Nach jetzigem Stand läuft die Übergangsfrist am 2. Dezember 2024 aus. Die KBV bemüht sich intensiv um eine zeitnahe Lösung.
Mehrere PVS-Hersteller werden am 4. Dezember bei einer Online-Veranstaltung den Stand ihrer ePA-Umsetzung präsentieren. Ärzte, Psychotherapeuten und deren Teams haben die Möglichkeit, einen ersten Einblick zu bekommen, wie die ePA in ihrem System umgesetzt wird.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Gut vorbereitet für den Start der ePA für alle: Zahnarzt-, Arztpraxen, Apotheken und Kliniken können ab sofort Infopakete über unsere Website bestellen und zur Information ihrer Patientinnen und Patienten nutzen.
Hamburg, 14.11.2024 – „Es ist eine Katastrophe für die hausärztliche Versorgung in Hamburg, wenn die Entbudgetierung jetzt nicht kommt“, sagt John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg. Das Versprechen des Bundesgesundheitsministers, hausärztliche Leistungen vollständig zu vergüten, müsse eingelöst werden. „Wenn das nicht umgesetzt wird, nimmt die hausärztliche Versorgung in Hamburg massiven Schaden – und wir müssen konstatieren, dass die Ankündigungen der Politik nichts mehr wert sind, das Vertrauen geht verloren.“
Ab sofort können sich Ärzte und Psychotherapeuten im Fortbildungsportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren und dabei Fortbildungspunkte sammeln. Diese kostenfreie Online-Fortbildung soll Praxen auf die Einführung der ePA ab 2025 vorbereiten und ergänzt das bestehende Informationsangebot der KBV.
Aufgrund interner technischer Umstellungen wird das Abrechnungsportal der KV Hamburg im Zeitraum vom 12.11.2024 bis 14.11.2024 nicht verfügbar sein. Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung bei Ihren Planungen.
Die KV Hamburg hat mit den Hamburger Krankenkassen/-verbände das DMP Osteoporose für Hamburg zum 01.11.2024 vereinbart. Der Wirkbetrieb, d.h. das Einschreiben von Patienten und Erbringen von DMP-Leistungen, ist ab dem 01.01.2025 vorgesehen.
Die Umfrage widmet sich unter anderem den Fragen, was die Messung des Digitalisierungsstands von Hausarztpraxen interessant macht und welche Faktoren den Digitalisierungsstand von Hausarztpraxen beeinflussen.
Aufklärungskampagne startet in die nächste Kampagnenphase. Dieses Mal stehen die Patientinnen und Patienten im Fokus.
Ab Montag, den 28. Oktober 2024, kann Nirsevimab (Beyfortus) – zur Anwendung im Rahmen der RSV Primärphrophylaxe – nur noch über den Sprechstundenbedarf (Anforderung über RPD) angefordert werden. Die GOP 01942 (Zuschlag zur GOP 01941 für zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Injektion der RSV-Prophylaxe) ist daher in Hamburg nicht berechnungsfähig. Eine Einzelverordnung zulasten einer gesetzlichen Kasse ist für diese Anwendung dann nicht mehr möglich (Achtung Regressgefahr!).
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die KBV führt aktuell eine Online-Befragung dazu durch, wie sich die Vorgaben zur Hygiene in Arztpraxen möglichst ressourcenschonend umsetzen lassen. Die Ergebnisse der Befragung unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis“ sollen dazu dienen, Empfehlungen zu erstellen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13.09. die Rechtsverordnung veröffentlicht, die den Anspruch auf eine RSV Prophylaxe regelt. Danach haben Neugeborene und Säuglinge (Versicherte bis zum 1. Geburtstag) ab dem 16.09.2024 Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit zugelassenen Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren.
Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen ab sofort medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Welche Fachgruppen das betrifft, hat der G-BA hier veröffentlicht.
Der neu angepasster Covid-19-Impfstoff Comirnaty KP.2 kann erstmalig bis 5. November (erste Auslieferung erfolgt am 11. November) in den Apotheken bestellt werden, aber auch Comirnaty JN.1 ist weiterhin verwendbar und verfügbar. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass sich die beiden Varianten JN.1 und KP.2 nur minimal durch drei Mutationen im Spike-Protein unterscheiden.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ vom 2. Oktober ist jetzt online verfügbar. Interessierte können sich diese im Internet jederzeit ansehen. Auch die gezeigten Präsentationen stehen bereit. Darüber informiert die KBV in den aktuellen Praxisnachrichten.
Zum 1.10.24 sind die Regeln zur Verordnung von manueller Lymphdrainage (MLD) geändert worden. Die Vorgaben des Heilmittel-Katalogs zur Dauer der MLD nach Indikationen und Zahl der behandelten Körperteile haben sich als zu starr gezeigt und werden offener formuliert. Z.B. kann MLD 30 jetzt auch bei 2 Körperteilen mit Lymphödem I, MLD 45 auch bei einem Körperteil mit Lymphödem II verordnet werden. Die Angabe der betroffenen Körperteile ist nicht erforderlich.
Der Abrechnungsnewsletter der KVH für das vierte Quartal 2024 ist erschienen.
Aber: Impfung kann zurzeit nur im Rahmen der Kostenerstattung durchgeführt werden!
Zum 01.10.2024 wird der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.Gleichzeitig konnte die KVH mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.
Am kommenden Mittwoch, den 2. Oktober 2024, 17.00-18.30 Uhr, veranstaltet die gematik mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Online-Infoveranstaltung zur elektronischen Patientenakte für interessierte Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Medizinische Fachangestellte.
Anhand des Selbstbewertungsbogens „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ können sich die Arztpraxen einen Überblick über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen rund um Hygiene und Medizinprodukte in der eigenen Einrichtung verschaffen. Nach 2015 und 2017 legt das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Selbstbewertungsbogen in dritter Auflage vor.
Das Einführungsseminar ist sowohl für Praxisinhaber als auch für Praxismitarbeiter geeignet, da ein gutes Qualitätsmanagement nur im Team gelingen kann. Nach einem bundesweit einheitlichen Schulungscurriculum werden die Teilnehmer befähigt, das QM-System "QEP-Qualität und Entwicklung in Praxen" ohne externe Hilfe einzuführen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13.09. die Rechtsverordnung veröffentlicht, die den Anspruch auf eine RSV Prophylaxe regelt. Danach haben Neugeborene und Säuglinge (Versicherte bis zum 1. Geburtstag) ab dem 16.09.2024 Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit zugelassenen Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren.
Ab heute nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 3. Quartal 2024 entgegen.
In Hamburg gibt es derzeitig keine offizielle Post-Covid-Spezialambulanz, deshalb möchten wir Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen und Patienten mit Post-COVID-Erkrankungen betreuen, auf die wertvolle Unterstützung durch das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt "ViCoRek Niedersachsen" aufmerksam machen. Unter der Webseite https://www.vicorek-nds.de finden Sie sehr umfassende Informationen und Angebote inkl. Videos und Broschüren zur Begleitung von Betroffenen.
Der Start der ePA rückt näher und die KBV informiert mit neuen Infomaterialien. In der kommenden Woche startet zudem eine Serie zur ePA in den PraxisNachrichten, bei der alle zwei Wochen ein Aspekt gesondert vorgestellt wird.
Für die Saison 2024/2025 gelten jedoch die bisherigen Regelungen, so dass die vorbestellten Impfstoffe weiter verimpft werden können!
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen der Sozialbehörde und die Moderationsteams der Interprofessionellen Qualitätszirkel in Hamburg (IQZ) laden zu einer Veranstaltung über die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe ein. Dr. med. Carola Bindt (UKE Hamburg) hält einen Vortrag über Autismus, in dem sie die Konzeptentwicklung der Autismusspektrumstörungen erläutert und die Zunahme von Diagnosen einordnet.
Für die Fortbildungsveranstaltungen Hautkrebs-Screening (HKS) der Ärztekammer Hamburg werden neue Referentinnen / Referenten gesucht. Das Seminar findet am 13. und 15.11.2024 statt.
In der Debatte um die gesetzliche Neuregelung des vertragsärztlichen Notdienstes (Notfallrefom) fordert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) den Gesetzgeber auf, den derzeitigen Kabinettsentwurf zu überdenken und Rahmenbedingungen zu setzen, die eine effiziente und wirtschaftliche Notfallversorgung möglich machen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Vertreterversammlung der KVH fordert die Politik auf, sich für die schnellstmögliche Umsetzung der hausärztlichen Entbudgetierung einzusetzen.
Die Vertreterversammlung der KVH fordert den GKV-Spitzenverband auf, in den Finanzierungsverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihrer Verantwortung für die ambulante Versorgung gerecht zu werden und ein angemessenes Honorarangebot vorzulegen.
Wie schützen sich Praxismitarbeiter vor bedrohlichen Situationen?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen. Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für Kinder und Jugendliche nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die STIKO empfiehlt eine 1-malige RSV-Impfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober) füralle Personen ab einem Alter von 75 Jahren (Standardimpfung) undfür Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren* oder die in einer Einrichtung der Pflege leben (Indikationsimpfung)
Am 01. August 2024 startete ein neues Versorgungsangebot für 12-17 jährige Mädchen und junge Frauen, die bei einer teilnehmenden Betriebskrankenkasse versichert sind.Frauenärzte können sich ab August bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag einschreiben. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober in teilnehmenden Frauenarztpraxen möglich. Nähere Angaben und Formular-Vordrucke finden Sie hier.
In Deutschland wurden seit Mai 2022 insgesamt rund 3.800 Mpox-Fälle (ehemals Affenpocken) gemeldet, wobei der Großteil dieser Fälle zwischen Frühsommer und Herbst 2022 auftrat. Die meisten dieser Infektionen verliefen mild, und es gab keine Todesfälle. Nach einem signifikanten Rückgang der Fallzahlen durch intensive Public-Health-Maßnahmen werden seit Mitte 2023 nur noch vereinzelt neue Fälle im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat gemeldet. In Hamburg lag, die im gesamten ersten Halbjahr 2024 gemeldete Anzahl lediglich bei 12 Fällen.
Auf der Veranstaltung „Ambulant angestellt – Ärzte und Psychotherapeuten im Spannungsfeld von Arbeitgeber, KV und Patient“ am 13. November beantworten Top-Referenten Ihre Fragen zu den wichtigen berufsrechtlichen, haftungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen.Was interessiert Sie besonders? Ihre Meinung zählt! Bitte nehmen Sie bis zum 31. August an unserer Umfrage teil. So können wir das Seminar bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.Und melden Sie sich schon jetzt auf unserer Homepage an!
Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt werden in Praxen mehr und mehr zur Belastung. Die KBV hat heute dazu eine Online-Befragung gestartet. Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.
Wer soll mit welchem Impfstoff geimpft werden?Stand 01.August 2024
Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren. Die ersten haben damit bereits begonnen. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine ePA wünschen.
Patienten können ihre Assistenzhunde in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser mitbringen. Das sieht das Behindertengleichstellungsgesetz vor und lässt nur in begründeten Fällen Ausnahmen zu.
Die bundesweite Befragung der KBV zum Stand der Digitalisierung in den Praxen ist ab heute für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten offen. Die Teilnahme an der freiwilligen und anonymen Online-Befragung ist bis zum 25. August möglich.
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die 33. Kalenderwoche (12. – 16. August) bestellen. Das neue Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung. Es soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen. Die Auslieferung der an Omikron XBB.1.5 angepassten Comirnaty® Impfstoffe wird eingestellt.
Die erste Verordnung von Cannabisprodukten muss bislang in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat nun festgelegt, bei welchen Fachgruppen der Genehmigungsvorbehalt zukünftig entfallen soll.
Was bedeutet Künstliche Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten? Was ist der Nutzen von KI in der ambulanten Versorgung durch bereits im Einsatz stehende Anwendungen wie Praxisassistenz, Abrechnung, virtuelles Arbeiten / virtuelle Assistenten und Patientendialog? An der Trendbefragung von Gesundheitsstadt Berlin und dem Bündnis Junge Ärzte können alle Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich bis zum 31.08.2024 teilnehmen.
Seit kurzem ist die Kinderkrankschreibung, die auf dem Anfang Juli 2024 aktualisierten Muster 21 erfolgen soll, auch dauerhaft per Video und Telefon möglich. Dabei gelten die gleichen folgenden Regeln, wie bei der AU von Erwachsenen.
Seit dem 1. Juli 2024 ist für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ausschließlich das neue Formular zulässig, welches die Option der Blankoverordnung enthält.
Primärpropylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor Atemweginfektionen mit RSV für alle Neugeborenen und Säuglinge:Eine grundsätzliche Verordnungsfähigkeit für diese Indikation zulasten der gesetzlichen Krankenkassen besteht trotz der aktuell vorliegenden Stiko Empfehlung nicht. Die Stiko Empfehlung finden Sie unter folgendem Link: www.rki.de – Infektionsschutz – Impfen – Aktuelles
In einigen Bundesländern kam es zu Prüfanträgen, die den Verordnungszeitraum von silberhaltigen Wundauflagen betreffen. Überprüfen Sie bitte die eigene Verordnungspraxis bei Silberverbänden um Prüfanträgen vorzubeugen.
Die KBV hat den Preis für den Kommunikationsdienst kv.dox zum 1. Juli gesenkt: Je KIM-Adresse zahlen Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort 5,90 Euro statt bisher 6,55 Euro zzgl. MwSt monatlich. Außerdem stehen demnächst zwei praktische Services für Kunden bereit: der elektronische Rechnungsversand und das SEPA-Lastschriftverfahren.
Die Exafield GmbH führt derzeit die vierte Erhebungswelle unserer Onlinebefragung zum Thema „Urothelkarzinom" durch und sucht dafür interessierte Hämatologen/Onkologen sowie Urologen, die bereit sind, Ihre Meinung mit uns zu teilen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Zum 01.04.2024 trat die Änderung des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) und der Vordruckvereinbarung zur Veranlassung von In-vitro-Diagnostik (IVD) auf Muster 10 ohne Stichtagregelung in Kraft.
Der Abrechnungsnewsletter der KVH für das dritte Quartal 2024 ist erschienen.
Ab 24.06.2024 nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 2. Quartal 2024 entgegen.
Die Garantiequoten des Quartals 3/2024 können ab sofort eingesehen werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat die Imagekampagne "Das ist Praxis in Hamburg" ins Leben gerufen, um die Menschen hinter der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung in der Hansestadt ins Rampenlicht zu rücken.
Die „Mustervorlage - Hygieneplan für die Arztpraxis“ (2. Auflage; 2024) enthält hygienerelevante Vorgaben zum Patienten- und Mitarbeiterschutz sowie zum Umgang mit Medizinprodukten. In fünf Kapiteln sind allgemeine und spezielle Hygienemaßnahmen beschrieben:
Dr. Johannes Frey wird zusätzlicher stellvertretender Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KV Hamburg. Die Vertreterversammlung wählte ihn einstimmig auf ihrer gestrigen Sitzung. Der Psychotherapeut wird künftig neben dem VV-Vorsitzenden Dr. Michael Reusch und dem stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Björn Parey an der Spitze des höchsten Selbstverwaltungsgremiums der KV Hamburg stehen. Die Position ist durch eine Satzungsänderung neu geschaffen worden, um der Perspektive der Psychotherapeut:innen mehr Geltung zu verleihen.
Der Patientenflyer "Vorsorge-Checker" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist jetzt in einer aktualisierten Version erhältlich und kann kostenlos von Arztpraxen bestellt werden, um ihn im Wartezimmer auszulegen. Zudem stellt die KBV ein neues Video für Patienten zum Thema Früherkennungsuntersuchungen bereit, das Praxen nutzen können.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Zum 01.07.2024 wird es zwei Änderungen bei den Vordrucken für die kassenärztliche Versorgung geben. Betroffen sind die Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21. Es ist jeweils eine Stichtagsregelung vorgesehen und die alten Formulare dürfen nach dem 01.07.2024 nicht mehr eingesetzt werden.
Seit Oktober 2020 sind DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen) Bestandteil der Regelversorgung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie ist Ihre Perspektive auf dieses digitale Versorgungsangebot? Hierzu führt das Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) an der TU Dresden im Rahmen des Innovationsfonds-Projektes ImplementDiGA aktuell Interviews mit ambulant tätigen Ärzt/innen und Psychotherapeut/innen durch.
bereits ab dem 1. Juni 2024 gelten neue Preise für Maßnahmen der Ergotherapie. Darüber hat der GKV-Spitzenverband heute informiert.
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Version des Verordnungsformulars. Ein Grund ist die sogenannte Blankoverordnung, durch die Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten.
Ab sofort ist ein Patientenflyer zum Thema HPV-Impfung im Online-Bestellservice der KVH erhältlich.
Bis voraussichtlich zum 14.06.2024 kommt es aus personellen Gründen zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Mitgliederservice. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Menschen, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es schnell zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Daher muss ständig eine Pflegekraft anwesend sein. Seit 2023 ist die AKI eine eigene Leistung, die speziell verordnet werden muss. Der Fokus liegt nun stärker als zuvor auf der Entwöhnung von einer Beatmung oder Kanülierung. Im Video der KBV wird erklärt, wie die Außerklinische Intensivpflege verordnet werden kann und was dabei zu beachten ist.
Derzeit besteht aufgrund von Produktionsproblemen ein Lieferengpass von tropicamid-haltigen Augentropfen in Deutschland.
Weiterhin besteht aufgrund von Produktionsproblemen ein Lieferengpass von cyclopentolathaltigen Augentropfen in Deutschland (siehe Nachricht vom 13.09.2023).
Auch wenn viele Details noch der Klärung bedürfen – die KV Hamburg begrüßt die Regelungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die zur nachhaltigen Förderung der hausärztlichen Versorgung beitragen. „Wir haben lange für die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte gekämpft, nun ist sie endlich in greifbare Nähe gerückt“, sagte John Afful, Vorstandsvorsitzender der KVH, in einer ersten Reaktion auf den Kabinettsentwurf. „Dies sind richtige Signale, die zu einer gerechteren Honorierung hausärztlicher Leistungen und damit sicher auch zur Attraktivität des hausärztlichen Berufes beitragen können.“ Hinzu komme, dass die Regelungen zur Bagatellgrenze in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einer Reduzierung der Bürokratie in den Praxen führt. „Rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen könnten dadurch entfallen.“
KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung zur Nutzung der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4 bzw. 4/E) für die Verordnung von Krankenfahrten zu tagesstationären Behandlungen nach § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB V“ haben sich darauf verständigt, dass Krankenhäuser beziehungsweise dort angestellte Ärztinnen und Ärzte für die Verordnung von Krankenfahrten im Zusammenhang mit tagesstationären Behandlungen dauerhaft das Formular 4 nutzen. Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung verordnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nicht, sie dürfen aber nach wie vor Krankenbeförderungen zu stationären Krankenhausbehandlungen verordnen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Praxen können ab sofort zwei Plakatvarianten kostenfrei im Webshop der KBV bestellen, um die Kampagne auch in ihren Wartezimmern präsent zu machen.
Die gesteigerte Honoraranforderung der Arztgruppe und die geringere zur Verfügung stehende Geldmenge führten zu einer vergleichsweise geringeren Auszahlungsquote im Quartal 4/2023.
Verdacht auf Masern? Bitte PCR-Test und IgM-Serologie veranlassen!
Die KV Hamburg warnt davor, die Empfehlung der Regierungskommission für Krankenhausversorgung umzusetzen und die ambulante fachärztliche Versorgung künftig bevorzugt an Krankenhäusern anzusiedeln. "Wir dürfen nicht den Fehler machen, bewährte Strukturen zu gefährden", betont John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, "am Ende würden darunter nicht nur die Praxen, sondern vor allem die Patientinnen und Patienten leiden".
Die KBV setzt ihre Informationsreihe zur elektronischen Patientenakte – kurz ePA – fort. In einer neuen PraxisInfoSpezial stellt sie vor, welche Anforderungen die Praxisverwaltungssysteme erfüllen müssen, damit Praxen ab 2025 schnell und einfach mit der ePA arbeiten können. Außerdem gibt es eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten.
Am 23. Februar 2024 wurde der Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz für natriumperchlorathaltige Arzneimittel durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben. Durch die Feststellung des Versorgungsmangels können die zuständigen Landesbehörden erlauben, nur im Ausland zugelassene Arzneimittel bzw. (im Ausnahmefall) Präparate ohne Zulassung als Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr zu bringen.
Umfrage in Rahmen einer Promotion.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat zum 31. Dezember 2023 die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt. Hier sind die Preise für Ausgangsstoffe und Gefäße zur Abgabe in unveränderter Form („Abfüllung“) oder in Zubereitungen („Rezeptur“) festgelegt. Eine Nachfolgeregelung konnte zwischen DAV und dem GKV-Spitzenverband bisher nicht erzielt werden und es herrscht nach wie vor bei Rezepturen ein vertragsloser Zustand
Veoza® (Fezolinetant) ist seit dem 1.2.2024 auf dem deutschen Markt verfügbar und zur Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS), die mit der Menopause assoziiert sind, zugelassen.
Das ZEPAI (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) hat bekanntgegeben, dass alle Chargen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty für Kinder (5 bis 11 Jahre) der Variante XBB.1.5, die im Zentrallager des Bundes vorhanden sind, am 31. Juli 2024 ihre Haltbarkeit verlieren und anschließend nicht mehr verwendet werden dürfen.
Hochgeschätzt, voller Vertrauen und sich der schwierigen Lage bewusst: So blicken die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf die ambulante Versorgung, genauer auf die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Arbeit der niedergelassenen hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams in über 100.000 Praxen. Doch diese Versorgung ist in akuter Gefahr. Mit der bundesweiten Kampagne „Wir sind für Sie nah“ wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam klarmachen, dass es allerhöchste Zeit für einen gesundheitspolitischen Richtungswechsel ist: Politik muss jetzt handeln!
Die Studie untersucht Ansichten von Psychotherapeut:innen (und Rechtsanwält:innen) gegenüber traumafokussierter Psychotherapie im juristischen Kontext.
Die KBV hat ihr Fortbildungsangebot zum Thema Heilmittel aktualisiert. Zu den überarbeiteten Inhalten gehört, dass Ärzte und Psychotherapeuten seit April 2023 Heilmittel in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt verordnen dürfen.
Die Umfrage findet im Rahmen einer Bachelorarbeit zur Physician Assistant (B.Sc.) an der Carl-Remigius-Medical School in Hamburg statt. Es soll der Blickwinkel von Ärzt:innen in Bezug auf Tabakentwöhnung und tabakabhängige Patient:innen erfasst werden.
Angesichts der niedrigen Impfquoten gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen und Jungen startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Informationskampagne. Damit soll das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung, die das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen senken kann, erhöht werden. Arztpraxen können ihre Patienten mit einem Plakat und einer Infokarte für das Wartezimmer auf die Impfung aufmerksam machen. Anlässe wie die Ende April stattfindende Europäische Impfwoche bieten eine gute Möglichkeit, auf die Bedeutung der HPV-Impfung sowie weiterer Schutzimpfungen hinzuweisen.
Die Lieferschwierigkeiten bei Ozempic® halten nach wie vor an. Bis sich die Versorgungslage stabilisiert hat, bittet der Hersteller darum, weiterhin keine Neueinstellungen vorzunehmen und Ozempic® ausschließlich indikationsgerecht bei Menschen mit Typ 2 Diabetes zu verordnen, die bereits damit behandelt werden
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass bis zum 30. April 2024 weiterhin BtM-Rezepte für die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken genutzt werden dürfen. Hierauf habe man sich mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verständigt. In diesem Zusammenhang hat auch der GKV-Spitzenverband erklärt, entsprechende Verordnungen bis zum 30. April 2024 zu akzeptieren (keine Retaxation). Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) sei entsprechend informiert worden.
Im Rahmen eines Promotionsprojekts an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Universität Augsburg untersucht eine Forschungsgruppe das Zusammenspiel von Sucht und Sexualität.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Zi-Kodierhilfe, Thesauren und Manuale sind nach jährlichem ICD-10-GM-Update mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2024 jetzt online verfügbar.
Ab dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis nicht mehr auf dem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnet, sondern über eRezepte oder auf Muster 16. Diese Änderung erfolgt aufgrund einer Teil-Legalisierung von Cannabis gemäß dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG), das am 1. April 2024 in Kraft tritt.
Ab sofort können Anbieter von Praxissoftware einen Vertrag mit der KBV schließen und damit zeigen, dass sie und ihr System notwendige Anforderungen erfüllen. Dazu gehören transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner und online bereitgestellte Updates. Das sind nur drei beispielhafte Anforderungen der KBV an Praxisverwaltungssysteme (PVS).
Die Garantiequoten des Quartals 2/2024 können ab sofort eingesehen werden.
Ab Donnerstag, den 21.03.2024, nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 1. Quartal 2024 entgegen.
Die KVH hate einen neuen Patientenflyer herausgegeben: Blutzuckerteststreifen für die Selbstmessung. Diese und andere Patienteninformationen sowie Servicehefte können Sie über den Infomaterial-Bestellservice anfordern.
Bestellungen für Influenzaimpfstoffe sollten entsprechend des geplanten Bedarfs bis spätestens Ende März erfolgen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Zurzeit kommt es wiederkehrend zu technischen Beeinträchtigungen beim Anbieter medisign. Als Folge kann es sowohl zu Problemen beim Erstellen (in der Praxis) und Einlösen (in der Apotheke) von E-Rezepten kommen. Auswirkungen sind auch auf das Einlesen von Daten der elektronischen Gesundheitskarten sowie das Signieren von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs) möglich. Aktuell treten die Probleme insbesondere in den Morgenstunden zwischen 8 und 9 Uhr auf. Ein mehrfaches Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke oder ein erneuter Versuch nach wenigen Minuten können zwischenzeitlich helfen. Der für die Störung verantwortliche Anbieter medisign arbeitet weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung.
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg fordert die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit zu schaffen und Bereitschaftsdienstärztinnen und -ärzte von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren stehen fest.Rückwirkend zum 01.01.2024 können Vertragsärzte nun Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe abrechnen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Hamburg, 7. März 2024 - Die KV Hamburg stellt ihr bereitschaftsdienstliches Engagement im Integrierten Notfallzentrum (INZ) am Katholischen Marienkrankenhaus ein. Dies beschloss die Vertreterversammlung (VV) der KVH auf ihrer heutigen Sitzung einstimmig. Die Notfallpraxis der KVH schließt mit Ablauf des 30. Juni 2024.
Physician Assistant ist eine neue Berufsgruppe, die als Bindeglied zwischen Pflegepersonal und Ärzten konzipiert ist. Die Umfrage wird im Rahmen einer Bachelor-Thesis in der FOM University of Applied Sciences durchgeführt.
Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels erhebt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Die Berufsverbände unterstützen das Zi-Praxis-Panel.
Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), so ändert sich das jetzt. Die KBV hat hierzu eine Praxisinformation zusammengestellt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Anlässlich des Welt-HPV-Tags am 4. März bittet die Sozialbehörde die Ärzteschaft darum, bei Eltern, Kindern und Jugendlichen vermehrt über die HPV-Impfung aufzuklären und dadurch die Impfquoten zu erhöhen.
Die Studie richtet sich gezielt an Eltern und Erziehungsberechtige eines Kindes im Alter von 5 bis 17 Jahren, welches Videospiele spielt oder gespielt hat. In der Studie soll neben den Spielgewohnheiten geprüft werden, wie bei Videospielen mit Ausgabemodalitäten, wie digitale Kaufoptionen oder das Kaufverhalten in Spielen, umgegangen wird.
Im Rahmen meiner Doktorarbeit im Institut für Pharmakologie der Medizinischen Hochschule Hannover unter der Leitung von Prof. Dr. Roland Seifert wird eine Umfrage durchgeführt, um die Lieferengpass-Lage von Medikamenten im Zeitraum November 2022 bis jetzt genauer zu analysieren.
Im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts META unter der Leitung von Prof. Wild, Ethik der Medizin, Universität Augsburg, wird eine Studie zu digitalen Gesundheitsanwendungen in der psychischen Gesundheitsversorgung durchgeführt.
GKV-Versicherte, für die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie keine Indikation für eine COVID-19-Impfung vorliegt, haben derzeit dennoch Anspruch auf die Impfung, wenn ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält. Dieser erweiterte Impfanspruch fällt am 1.März 2024 weg. Ab dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Neben dem neuen Ankreuzfeld „SEG“ im Formular wird auch der Verwendungsbereich des Musters 10 zum 1.April 2024 neu ausgerichtet und dementsprechend umbenannt. So heißt der bisherige „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ zukünftig „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“.
Ab dem 1. April können Ärzte und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung für bestimmte Heilmittel ausstellen. Dies betrifft vorab ausschließlich die Ergotherapie.Bei einer Blankoverordnung machen Ärzte und Psychotherapeuten keine spezifischen Angaben zum Heilmittel oder zur Behandlungsmenge, diese Entscheidungen treffen die Ergotherapeuten.
Beim Disease-Management-Programm chronisch obstruktive Lungenerkrankung, kurz DMP COPD, steht ein Software-Update bevor. Die Aktualisierung erfolgt zum 1. April. Die KBV empfiehlt Ärzten, vorher die Dokumentationen für das erste Quartal abzuschließen.
Bis auf Basis der Stikoempfehlung ein entsprechender Beschluss des Bundesausschusses zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft tritt, kann diese Impfung noch nicht zulasten der gesetzlichen Kassen abgerechnet werden und Bexsero® für diese Impfungen nicht über die RPD angefordert werden.
In der kinderärztlichen Versorgung ist die Zulassungssperre teilweise aufgehoben worden. Es können 4,25 Kinderarztsitze neu besetzt werden. Der Hamburger Landesausschuss weist darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte besondere Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung haben, wenn sie sich in den Stadtteilen Billstedt, Bramfeld und Rahlstedt niederlassen wollen. Zudem fördert die KV Hamburg eine Niederlassung in diesen Stadtteilen mit jeweils 35.000 Euro aus dem Strukturfond.
An alle Haus- und Kinderarztpraxen: Sentinelpraxen ermitteln die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen (ARE), insbesondere durch Influenza, RSV und COVID-19. Sentinelpraxen helfen dadurch z.B. den Beginn von Erkrankungswellen, die regionale Verbreitung und die Inzidenz zu erfassen.
Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) haben die KV Hamburg informiert, dass der Nachweis über die Teilnahme eines Versicherten am DMP der DMP-Kennzeichnung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entnommen werden kann.
Es bestehen zur Zeit Uneinigkeiten auf Bundesebene, die dazu geführt haben, dass Apotheken Rezepte der Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements aus Furcht vor Retaxationen nur noch als Privatrezept einlösen.
Funktioniert die Ausstellung des eRezepts bei Ihnen in der Praxis bereits störungsfrei? Bringt Ihnen das eRezept die von der Politik versprochenen Vorteile? Seit der flächendeckenden Einführung des eRezepts ist nun fast ein Monat vergangen – Zeit, um sich ein differenziertes Bild darüber zu machen, ob alles problemlos läuft oder es hier und da noch hakt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg über den Versorgungsgrad zum 01.07.2023 geprüft und festgestellt, dass für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte zurzeit keine Überversorgung mehr besteht. Das geht aus einem Beschluss des Landesausschusses vom 13.11.2023 zum Versorgungsgrad Stand 01.07.2023 hervor.
Ursache sind nach den vorliegenden Informationen Qualitätsprobleme, die eine verspätete Bereitstellung von Neuware zufolge hatte. Aktuell sind Lieferengpässe für einen Marktanteil von ca. 90% gemeldet, welche noch im ersten Quartal 2024 anhalten wird.
Der G-BA Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie ist am 13. Januar in Kraft getreten.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Hamburger Apothekerverein (HAV) hat sich mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Verfahrensweise zum Bezug des Grippeimpfstoffes verständigt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat heute eine erste eigene pädiatrische Praxis (sog. Eigeneinrichtung) in Rahlstedt eröffnet: die KVH Kinderarztpraxis Grubesallee. Die zu regulären Sprechzeiten geöffnete Praxis bietet das gesamte Spektrum der allgemeinen pädiatrischen Versorgung an. Termine können tel. unter 040 / 570 06 780, über die Terminservicestelle der KV Hamburg (116117.de, Tel. 116117) oder über die Homepage der Praxis (www.kinderarztpraxis-grubesallee.de) vereinbart werden.