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Politik und Gesundheit
28.08.2024 Selbstverwaltung

Selbstverwaltung 

Der Grundpfeiler der vertragsärztlichen und -psychoherapeutischen Versorgung ist die Selbstverwaltung. Das autonome Gestalten der eigenen Arbeitsbedingungen ist gleichzeitig ein großes Privileg und erfordert eine hohe Verantwortung. Jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut, der in seinem beruflichen Engagement nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Chance sieht, sollte die Selbstverwaltung aktiv mitgestalten. Denn nur mit Hilfe des Könnens und der Erfahrung möglichst vieler Ärzte und Psychotherapeuten, die aktiv ihre Mitbestimmungsrechte nutzen, kann auch die KV Hamburg in deren Interesse praxisnah handeln.