Online-Fortbildungen zur Verordnung von Heilmitteln aktualisiert
Die KBV hat ihr Fortbildungsangebot zum Thema Heilmittel aktualisiert. Zu den überarbeiteten Inhalten gehört, dass Ärzte und Psychotherapeuten seit April 2023 Heilmittel in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt verordnen dürfen.
Neu ist zudem, dass ab 1. April 2024 für Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit besteht, bei bestimmten Diagnosen eine Blankoverordnung für Ergotherapie auszustellen.
Die beiden Fortbildungen „Heilmittel – Grundsätze und Rahmenbedingungen“ und „Anwendung der Heilmittel-Richtlinie“ sind jeweils mit sechs CME-Punkten zertifiziert. Sie ergänzen seit 2020 das Fortbildungsangebot der KBV.