
Elektronischer Meldeweg für meldepflichtige Erkrankungen (DEMIS) jetzt für Arztpraxen freigeschaltet
Nachdem Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Labore längst elektronisch melden können, werden nun auch die Arztpraxen in die Lage versetzt, ihrer elektronischen Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nachzukommen.
Das Robert Koch-Institut hat das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Meldung von Infektionskrankheiten für Arztpraxen freigeschaltet. Vertragsärzte können ab sofort meldepflichtige Erkrankungen jetzt über das DEMIS-Portal an die Gesundheitsämter melden. Die Hamburger Gesundheitsämter bitten künftig diesen Übermittlungsweg zu nutzen.