Wie gelangen Sie an Ihre Behandlungsdaten?
Sie benötigen für eine private Versicherung einen Überblick über Ihre erfolgten ambulanten Behandlungen? Der Gesetzgeber hat Patienten mit dem § 305 SGB V mehrere Wege zum Erhalt ihrer Sozialdaten eröffnet.
Sie wenden sich an Ihre Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse ist gesetzlich nach § 305 SGB V Absatz 1 dazu verpflichtet, Ihnen auf Antrag eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten schriftlich oder elektronisch Auskunft zu geben. Das umfasst alle Leistungen, die Sie von Ärzten, Zahnärzten Psychotherapeuten, Krankenhäusern und anderen mit Vorlage Ihrer Versichertenkarte in Anspruch genommen haben. Auch über die verordneten Medikamente erstellen viele Krankenkassen inzwischen eine Übersicht. Diese Übersichten können Sie meist im Onlineportal Ihrer Krankenkasse einsehen und herunterladen oder unkompliziert anfordern.
Sie wenden sich an Ihren behandelnden Arzt, Zahnarzt, bzw. das Krankenhaus.
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben Ihren Patienten auf Wunsch eine verständliche Patientenquittung auszuhändigen. Dies kann in schriftlicher oder elektronischer Form geschehen, direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht wurden. Für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung müssen Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von 1 Euro zuzüglich Versandkosten bezahlen.
Sie wenden sich an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg.
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg können Sie Daten der letzten fünf Jahre erhalten. Über Krankenhausaufenthalte haben wir keine Informationen. Bitte wenden Sie sich deswegen an Ihre Krankenkasse oder direkt an das Krankenhaus. Uns liegen lediglich Daten über Ihre Behandlung bei Hamburger Ärzten und Psychotherapeuten vor, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht wurden. Zahnärztliche Behandlungsdaten können Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung anfordern. Arztberichte und Befunderhebungen aus bildgebenden Verfahren sind direkt beim Behandler oder beim Hausarzt zu erfragen.