Praxisgründung: Anbindung an die TI
Ist Ihre Praxis bereit für die Installation von Konnektor und Co.? Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Ihr IT-Dienstleister vor Ort (DVO) das TI Starterpaket in Ihrer Praxis installieren kann. Bereits im Vorfeld des Installationstermins können Sie einige der unten genannten Punkte klären. Mit den Links zu den TI-und KIM-Checklisten der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) möchten wir Ihnen helfen, dass die Anbindung Ihrer Praxis möglichst reibungslos abläuft.
- Wann Sie die TI-Anbindung auf den Weg bringen sollten
Holen Sie sich ein Angebot von Ihrem Softwarehaus bzw. IT-Ausstatter ein. Die Anbieter haben Komplettpakete für Einzelpraxen und TI-Ausbaupakete für Praxisgemeinschaften parat. Klären Sie schon im Vorfeld, ob es für Angebote, die über zwei Jahre hinausgehen, ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich die TI-Pauschalen ändern.
Vor der eigentlichen TI-Installation sollte ein Techniker zu Ihnen in die Praxis kommen, um die Gegebenheiten - wie Netzwerkstruktur, Zustand der Arbeitsplätze, Internet-Performance - in der Praxis zu prüfen. Die Fachleute nennen dies „TI-Ready-Check“. Die Techniker vor Ort unterstützen Sie später bei der Installation der Komponenten. Lassen Sie sich schon im Vertrag mit dem Anbieter zusichern, in welchem Quartal die Geräte installiert werden sollen. Das ist wichtig für die spätere Erstattung der Gelder durch die KV Hamburg.
- Folgende Komponenten benötigen Sie
- Als Hauptkomponente steht in Ihrer Praxis ein so genannter Konnektor: Das ist eine Art Router, ähnlich einem DSL-Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er ist mit den Kartenterminals und dem Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystem verbunden und schafft über den VPN-Zugangsdienst den Zugang zur TI-Plattform. Als Alternative zum Konnektor können Sie auch einen Zugang über ein Rechenzentrum (RZ) wählen. Die neuen Highspeed-Konnektoren im RZ sind technisch deutlich leistungsfähigere Geräte als bisherige Konnektoren. Prüfen Sie, ob und welche IT-Sicherheitskomponenten für die Verbindung zum Rechenzentrum im Vertrag, wenn der Konnektor außerhalb der Praxis steht, inkludiert sind bzw. ergänzend hinzukommen. - wie z.B. eine Hardwarefirewall. Nähere Infos dazu hier.
- VPN-Zugangsdienst: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Die VPN-Zugangsdienste werden i. d. R. im TI-Bundle mit dem Konnektor angeboten. (VPN = Virtuell Private Network).
- Die SMC-B-Karte (auch Praxisausweis genannt) ist von entscheidender Wichtigkeit für den TI-Anschluss. Diese Karte identifiziert Ihre Praxis gegenüber der TI und legitimiert den Zugriff auf die TI. Sie steckt wie eine SIM-Karte im Smartphone dauerhaft im Kartenlesegerät und erfordert eine PIN-Eingabe nach Einschalten des Gerätes. (SMC-B = Security Module Card Typ B).
- Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA): Diesen Arzt- bzw. Psychotherapeutenausweis benötigen Sie für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), wie z.B. für das Signieren des eArztbriefes. Den eHBA bekommen Sie von den drei Kartenherstellern (siehe unten). Weitere Auskunft zum eHBA gibt Ihnen gerne die Ärztekammer Hamburg bzw. die Psychotherapeutenkammer Hamburg.
- Für die TI zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (sog. E-Health-Kartenterminal): Ein TI-zugelassenes stationäres Kartenlesegerät enthält im Unterschied zu herkömmlichen Kartenlesegeräten einen zusätzlichen Kartenschlitz, in dem sich die SMC-B-Karte dauerhaft befindet.
- Ein Update des Praxisverwaltungssystems (PVS): Für die Nutzung der jeweiligen TI-Anwendungen müssen entsprechende PVS-Module freigeschaltet werden.
- Grundsätzlich dürfen in der TI nur Geräte und Software verwendet werden, die von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind. Die gematik (Hauptgesellschafter mit 51 Prozent ist das Bundesministerium für Gesundheit, BMG) ist für die TI-Technik zuständig. Eine Liste der aktuell zugelassenen Komponenten veröffentlicht die KBV regelmäßig hier.
- Sichere Lieferkette
Alle für die TI benötigten Komponenten dürfen nicht mit der „normalen" Post oder „normalen" Lieferdiensten in die Praxis geliefert, sondern müssen in einer sog. sicheren Lieferkette zugestellt und persönlich vor Ort an den Arzt übergeben werden. Dabei findet der Transport mit Sicherheitsdiensten und speziell ausgebildeten und zertifizierten Mitarbeitern statt. Auch die Lieferfahrzeuge müssen speziell abgesichert werden.
Nach Ablieferung in der Praxis sollten trotz aller evtl. vorhandenen Neugier die Kartons, in dem die Geräte angeliefert wurden, ungeöffnet sicher verwahrt und erst am Tag der Installation geöffnet werden. Nur so kann eine zwischenzeitliche Kompromittierung - die zu sofortigen Sperre der Geräte führen würde - sicher verhindert werden.
Alle diese Maßnahmen sind Bedingung für die Zulassung der Geräte und werden den Herstellern vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorgeschrieben.
Dieser ganze Aufwand soll verhindern, dass auf dem Weg zwischen der Fabrik des Herstellers und dem Einsatzort in der Praxis Unbefugte die Geräte manipulieren und mit Abhöreinrichtungen kompromittieren bzw. in den Besitz der Zugangstechnologie gelangen.
- Praxisausweis rechtzeitig bestellen
Damit der Techniker die TI bei Ihnen in der Praxis überhaupt installieren kann, benötigt er einen Praxisausweis, auch SMC-B-Karte genannt. Pro BSNR benötigen Sie genau einen (!) Praxisausweis. Bestellen Sie den Ausweis daher mindestens vier (besser sechs) Wochen vor Installationstermin bei einem zertifizierten Kartenhersteller, damit er zur Installation des TI-Anschlusses vorliegt.
Die SMC-B Karte können Sie ausschließlich über die folgenden Online-Portale zugelassener Kartenhersteller (TSP = Trust Service Provider) beantragen. Eine Bestellung direkt bei der KV Hamburg ist nicht möglich.
Alle Dienstleister bieten ein Online-Portal im Internet an, in dem Sie den Praxisausweis bestellen können. Die Liste der Anbieter eines Praxisausweises, die für den vertragsärztlichen Bereich zugelassen sind,
:
Medisign (www.medisign.de)
Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de)
T-Systems (https://www.telekom-healthcare.com/klinik-it/telematik/elektronischer-praxisausweisSie erhalten von dem Anbieter der SMC-B-Karte zweimal Post. Einmal mit der neuen Karte und einmal mit der PIN zur Freischaltung.
Bestellen Sie nur so viele Karten wie wirklich nötig sind. Zu viel bestellte Praxisausweise, werden von der KV Hamburg nämlich nicht erstattet. Die Zahl der erforderlichen SMC-B-Karten hängt von Ihrer Praxisstruktur ab. Pro Betriebsstättennummer (BSNR) muss ein Antrag gestellt werden. Auch wenn in Ihrer Praxis mehrere stationäre Kartenterminals im Einsatz sind, brauchen Sie pro Betriebsstättennummer nur einen Antrag auf eine SMC-B stellen. Bestellen Sie den Ausweis mindestens vier Wochen vor dem Installationstermin der TI bei einem zertifizierten Kartenhersteller, damit er zur Installation des TI-Anschlusses vorliegt.
- So einfach verläuft die Installation
Die notwendigen Einstellungen im PVS zur Aktivierung des zertifizierten TI-Kommunikationsmoduls, eine Einweisung in die neuen Funktionen, sowie die Handhabung der PIN-Eingabe beim Praxisausweis, finden im laufenden Betrieb statt. Damit ist es normalerweise nicht erforderlich die Praxis für die Installation extra zu schließen oder die Installation auf außerhalb der Sprechstundenzeiten zu legen.
- Erstes Einlesen einer Versichertenkarte
Nach einer erfolgreichen Installation führen Sie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durch, indem Sie einige eGKs (Gesundheitskarten) in das neue Kartenterminal einlesen. Prüfen Sie, ob Sie das Sichere Netz der KVen (SNK) erreichen können. Rufen Sie dazu folgende Adresse auf: https://portal.kvhh.kv-safenet.de . Das Online-Portal der KV Hamburg sollte sich öffnen.
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Techniker oder Vertriebspartner auf, sollte einer dieser zwei Vorgänge nicht funktionieren. Der IT-Techniker vergisst am Ende der Installation häufig, die Praxis für das SNK - auch SafeNet genannt - freizuschalten. Hierbei handelt es sich nur um einen Mausklick im Konfigurationsmenü des Konnektors.
Bitte beachten Sie auch, dass der VSDM-Nachweis in der Abrechnung nur berücksichtigt werden kann, wenn der Patient zu der eingelesenen Versichertenkarte (eGK) auch behandelt und die Behandlung (Leistung und GOP) entsprechend abgerechnet wird.
Mit einem mobilen Kartenterminal ist kein VSDM möglich.
- So bekommen Sie das Geld erstattet
Die Rechnungen Ihres TI-Anbieters müssen Sie selbst begleichen. Von der KV Hamburg bekommen Sie dann das Geld in Form von festgelegten Pauschalen zurückerstattet. Sie brauchen uns keine Rechnung einschicken! Lediglich Einrichtungen ohne Arzt-Patienten-Kontakt (bspw. Pathologen und Laborärzte) müssen der KV die Rechnungen, sowie einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung zur TI zukommen lassen.
- Was mache ich, wenn ich meine Tätigkeit aufnehme und die TI- Anbindung noch nicht steht?
Solange die TI in Ihrer Praxis nicht installiert ist, können Sie die Ersatzverfahren anwenden. So können Sie zum Beispiel für Rezepte das bisher geltende rosafarbene Papier-Rezeptformular (Muster 16) nutzen. Praxen, die in einem Quartal überhaupt keine Versichertenkarten einlesen können, müssen mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent rechnen.
- Sie möchten lieber auf die TI verzichten?
Wenn Sie um die TI am liebsten einen weiten Bogen machen und sich gar nicht anschließen möchten, könnte das für Sie teuer werden. Der Gesetzgeber bestraft TI-Verweigerer mit 2,5 Prozent Honorarabzug. Ausnahmen von der Regel – zum Beispiel für ältere Praxisinhaber – gibt es nicht. Weit über 90 Prozent der Praxen in Hamburg sind mittlerweile an die TI angeschlossen. Die anfänglichen Kinderkrankheiten sowie einige Datenpannen, von der die TI nicht verschont blieb, gehören der Vergangenheit an. Wenn Sie sich trotzdem nicht an die TI anschließen möchten, sollten Sie bedenken, dass Sie in Ihrer Praxis wegen der veralteten Technik schon bald nicht mehr auf die Daten des Versicherten auf der eGK zugreifen können. Ihnen fehlen somit die für die Abrechnung relevante Informationen. Kurzum: Wer sich nicht an die TI anschließt, muss mit großen Problemen rechnen!
- Weiterführende Informationen
Was Sie sonst noch bei der TI-Installation beachten sollten, entnehmen Sie bitte unserer Homepage bzw. den Checklisten weiter oben!