Neuer Pneumokokkenimpfstoff „Apexxnar“ jetzt Kassenleistung
Der G-BA Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie ist am 13. Januar in Kraft getreten.
Der Impfstoff kann nunmehr über die RPD angefordert werden und über die 89119 oder die 89120 zulasten der gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.
Weitere Informationen über folgende Link:
Aktuelle Stikoempfehlung zur Pneumokokkenimpfung (jetzt rechtskräftig übernommen in die Schutzimpfungsrichtlinie)