Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
08.07.2024

Verordnungszeitraum bei silberhaltigen Wundauflagen

In einigen Bundesländern kam es zu Prüfanträgen, die den Verordnungszeitraum von silberhaltigen Wundauflagen betreffen. Überprüfen Sie bitte die eigene Verordnungspraxis bei Silberverbänden um Prüfanträgen vorzubeugen

Silberhaltige Verbände können einen wichtigen Beitrag zur Behandlung infizierter Wunden leisten. Bitte beachten Sie grundsätzlich immer die Hinweise des Herstellers. Die Hersteller empfehlen nur eine begrenzte Behandlungsdauer (10 bis 14 Tagen), die auch aus wirtschaftlichen Gründen eingehalten werden sollte. Silberhaltige Wundauflagen sind deutlich teurer als die wirkstofffreien Wundverbände. Die Tragedauer des Verbandes ist abhängig vom Zustand der Wunde. Silberhaltige Wundauflagen dienen nicht der Wundheilung. Sobald die Infektion erfolgreich behandelt wurde, ist auf wirkstofffreie hydroaktive Wundauflagen zu wechseln.

Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandstoffen (§ 31 SGB V).

Bei Spezialprodukten mit zusätzlicher pharmakologischer Wirkung kann die Definition als Verbandstoff, Arzneimittel oder Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter unklar sein. Ab Dezember 2024 sollen diese unklaren Definitionen in der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie eindeutig geregelt werden.

Wundmanager

Oftmals unterstützen Wundmanager bei der Versorgung chronischer Wunden. Bitte überprüfen Sie die angeforderten Rezepte kritisch. Der Arzt ist verantwortlich für die Wirtschaftlichkeit der Verordnung.

Wundmanager arbeiten häufig auf Provisionsbasis, d.h. in Kooperation mit bestimmten Firmen. Nicht immer ist bei den empfohlenen Produkten die Wirtschaftlichkeit gegeben oder die Menge angemessen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall die jeweilige Wundauflage und den Behandlungszeitraum erläutern und prüfen Sie kritisch auf Plausibilität.