Neue PraxisInformation der KBV: Die elektronsiche Patientenakte ab 2025 - Vom Befüllen bis Dokumentieren: Antwort auf rechtliche Fragen
Müssen Ärzte und Psychotherapeuten routinemäßig Einsicht in die elektronische Patientenakte (ePA) nehmen, um wichtige Befunde nicht zu übersehen? Können Sie sich auf die Richtigkeit der abgelegten Daten verlassen? Sind Praxen verpflichtet, Daten auf Wunsch der Patienten zu löschen? Wie sind Widersprüche zu dokumentieren? Mit der ePA kommen neue Aufgaben auf die Praxen zu, die auch zu vielen rechtlichen Fragen führen.
Juristen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben wesentliche Sachverhalte gemeinsam diskutiert. Die hier durch die KBV formulierten Antworten entsprechen dem gemeinsamen Verständnis und sorgen so für mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit der ePA in den Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten.