BMG sichert zu: Vorerst keine Sanktionen bei der ePA
Nach der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die elektronische Patientenakte hat das Bundesgesundheitsministerium die Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Solang der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben. Darüber hat das Ministerium die KBV informiert.
Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar 2025 über eine aktuelle Software zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen. Anderenfalls wäre ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt und TI-Pauschale abgesenkt worden. Dies hatte die KBV wiederholt kritisiert und die Abschaffung gefordert.
Überprüfung erst bei erfolgtem Rollout
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies jetzt in einem Schreiben an die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung darauf hin, dass eine Überprüfung, ob Praxen über die geforderte Technik verfügen, erst stattfinden solle, wenn der Rollout bundesweit erfolgt sei. Dies werde, so das BMG, voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025 der Fall sein.
In der vergangenen Woche hatte das Ministerium bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Rollout seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen.
Wenn die Erfahrungen dort positiv seien, schließe sich der bundesweite Rollout – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten – an, teilte das Ministerium weiter mit. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.