Patienten dürfen Assistenzhunde in Arztpraxen mitbringen
Patienten können ihre Assistenzhunde in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser mitbringen. Das sieht das Behindertengleichstellungsgesetz vor und lässt nur in begründeten Fällen Ausnahmen zu.
Es gibt grundsätzlich keine hygienischen Bedenken in Räumen, in denen sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten. In den Einzelfällen, wo Infektions- oder Gesundheitsgefahren bestehen könnten, sollten Praxisteams versuchen, passende Lösungen zu finden, etwa durch Termine zu Randzeiten.
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen und ihre gesellschaftliche Teilhabe erleichtern, und sind nicht mit Therapiehunden zu verwechseln. Zu erkennen sind Assistenzhunde an einem speziellen Abzeichen, das auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband sichtbar befestigt ist. Auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ gilt als Nachweis. Entsprechende Abbildungen zur Ansicht finden Interessierte auf der KBV-Themenseite Barrierefreiheit.