Genehmigung
Ziel der Abteilung Genehmigung ist es, dass alle Leistungserbringer idealerweise zum Zeitpunkt der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit über die Genehmigungen zur Ausführung von genehmigungspflichtigen Leistungen verfügen, um eine reibungslose Abrechnung entsprechender Leistungen zu gewährleisten.
Dafür müssen Sie bei der Abteilung Genehmigung rechtzeitig, vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit, Anträge auf Genehmigung für diese Leistungen stellen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen, bei denen ein erhöhter Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand entsteht, zum Beispiel durch
- die Prüfung der apparativen Ausstattung
- die Teilnahme an einem Kolloquium oder an einer Fallsammlung
- die Prüfung von Präparaten
- die Prüfung der organisatorischen und/oder personellen Voraussetzungen
Dieses muss immer auch bei einem sogenannten Statutswechsel erfolgen.