Videosprechstunde
Seit dem 1. April 2017 ist es Vertragsärzten möglich, die Videosprechstunde anzubieten und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen.
Bei der Videosprechstunde therapieren Ärzte/Psychotherapeuten ihre Patienten via Bildschirm. Beide sind also räumlich getrennt, der Ablauf der Sprechstunde erfolgt aber wie gewohnt. Mit der Videosprechstunde können Patienten, die beispielsweise mobil eingeschränkt sind oder an einer chronischen Krankheit leiden, den Anfahrtsweg und Zeit sparen.
Ärzte und Psychotherapeuten die Videosprechstunden ausführen und abrechnen wollen, benötigen einen zertifizierten Videodienstanbieter und müssen das über ein entsprechendes Formular der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg melden.
Antrag Videosprechstunde
Anforderungen: Räumliche und apparativ-technische Voraussetzungen
Vorgehen bei einem unbekannten Patienten
War der Patient bisher noch nie in der Praxis, hält er seine elektronische Gesundheitskarte in die Kamera, damit das Praxispersonal die Identität prüfen und die notwendigen Daten (Bezeichnung der Krankenkasse; Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten; Versichertenart; Postleitzahl des Wohnortes; Krankenversichertennummer) erheben kann. Der Patient bestätigt zudem mündlich das Bestehen des Versicherungsschutzes.