Erläuterung zur Auszahlungsquote der Hausärzte im Quartal 4/2023
Die gesteigerte Honoraranforderung der Arztgruppe und die geringere zur Verfügung stehende Geldmenge führten zu einer vergleichsweise geringeren Auszahlungsquote im Quartal 4/2023.
Die Beendigung der Neupatientenregelung im Rahmen des TSVG hatte im Quartal 4/2023 die Rückführung der Neupatienten in den budgetierten Bereich sowie die damit verbundene Rückbereinigung zur Folge. Der Rückbereinigungsbetrag orientierte sich an der Höhe der Bereinigung der MGV bei Einführung der TSVG-Neupatienten-Regelung. Die Honoraranforderung in 4/2023 entspricht jedoch nicht der Höhe des Rückbereinigungsbetrags, da insgesamt eine deutliche Steigerung der Honoraranforderung im Vergleich zum Vorjahresquartal 4/2022 vorliegt. Zudem wurde im Vorjahresquartal das hausärztliche Kontingent durch Entnahmen aus dem Honorarausgleichsfond „künstlich“ erhöht, sodass hier im Vergleich zum Quartal 4/2023 eine höhere Geldmenge zur Verfügung stand.