Hinweise zur Bestellung für Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21
Zum 01.07.2024 wird es zwei Änderungen bei den Vordrucken für die kassenärztliche Versorgung geben. Betroffen sind die Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21. Es ist jeweils eine Stichtagsregelung vorgesehen und die alten Formulare dürfen nach dem 01.07.2024 nicht mehr eingesetzt werden.
Hinweise
Um eine reibungslose Versorgung mit diesen Vordrucken sicherzustellen wäre es sehr hilfreich, wenn Sie entsprechend eine Information an die Ärzteschaft herausgeben.
- Bestellungen für die neuen Muster 12 und 21 können ab dem 27.05.2024 bei PAV aufgegeben werden. Hier ist unbedingt ein deutlicher Hinweis auf der Bestellung mit anzugeben, dass neue Vordrucke gewünscht werden.
- Ab dem 10.06.2024 werden durch PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
- Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 01.07.2024 noch alte Muster benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.07.2024 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
- Die neuen Muster 12 und 21 dürfen erst ab dem 01.07.2024 eingesetzt werden.
- Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.
Beim Muster 21 hat sich das Format von ehemals DIN A 6 jetzt auf DIN A 5 verdoppelt. Der neue Vordruckpreis erhöht sich dadurch auf 9,90 € per 1000 Stück.