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24.03.2025

Die Förderung der hausärztlichen Versorgung aus dem Strukturfonds geht in die Verlängerung

Der Vorstand der KVH hat am 18.03.2025 einen Änderungsbeschluss zur Richtlinie des Vorstands der KV Hamburg zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch Zuschläge zur Vergütung gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben.

Gemäß der Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung erfolgt die Förderung der hausärztlichen Versorgung solange, bis die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von 6 Mio. Euro erschöpft sind, längstens aber bis zum Quartal 3/2025.

Wurde eine durchgehende Förderung für die Quartale 1/2024 bis 3/2024 oder 2/2024 bis 3/2024 gestellt, gilt dieser von Amts wegen auch für die vier folgenden Förderquartale und ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn das Quartal 3/2024 ihr erstes beantragtes Quartal war und gilt unabhängig davon, ob die Anträge separat eingegangen sind oder einmalig beantragt wurden.

Eine Unterbrechung der Förderung hat zur Folge, dass ein neuer Antrag für die Folgequartale gestellt werden muss.

Sollte von Ihnen bisher noch kein Antrag auf Förderung gestellt worden sein, gelten folgende Antragsfristen für die verlängerte Förderung:

Antragsfristen

Quartal 4/2024:bis 30.06.2025
Quartal 1/2025:bis 30.09.2025
Quartal 2/2025:bis 31.12.2025
Quartal 3/2025:bis 31.03.2026

Für eine Teilhabe an allen vier Förderquartalen muss der Antrag bis zum 30.06.2025 eingegangen sein. Für die Teilhabe an den Förderquartalen 1/2025 bis 3/2025 muss der Antrag bis zum 30.09.2025 eingegangen sein. Für die Teilhabe an den Förderquartalen 2/2025 bis 3/2025 muss der Antrag bis zum 31.12.2025 eingegangen sein. Geht der Antrag bis zum 31.03.2026 ein, gilt dieser nur noch für das Förderquartal 3/2025.

Wir arbeiten aktuell daran, die Formulare zeitnah über das Online-Portal und unsere Homepage bereitzustellen. Das Antragsformular können Sie dann bequem über das Online-Portal ausfüllen und einreichen – erreichbar sowohl über das KV-Safenet, als auch über das WebNet.

Sollten Sie keinen Zugang zum Online-Portal der KVH haben, ist eine Beantragung der Förderung auch über das Formular auf unserer Website möglich. Informationen zur Richtlinie und zur Antragsstellung finden Sie auf unserer KVH Website.  

Kontakt:

Mitgliederservice der KV Hamburg

Kontaktformular

Telefon 22 802 - 802

Fax 22 802 – 885

Bitte beachten Sie, dass die Frist für das 3. Quartal 2024 bis zum 31.03.2025 läuft!