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02.07.2024

Übergangsregelung Muster 10 für In-vitro-Diagnostik

Zum 01.04.2024 trat die Änderung des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) und der Vordruckvereinbarung zur Veranlassung von In-vitro-Diagnostik (IVD) auf Muster 10 ohne Stichtagregelung in Kraft.

In der Kommunikation zwischen Pathologen, den Landesverbänden und dem Bundesverband der Pathologen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV wurde die Kurzfristigkeit der Umstellung kritisiert und eine Übergangsfrist zur Umsetzung gefordert.

Es wurde nun festgelegt, dass vorhandene Formulare bis zum 30.09.2024 aufgebraucht werden können.

Ab dem 01.10.2024 sollen alle Materialeinsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach den Abschnitten 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt werden.