vdek übernimmt Kosten für sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mitgeteilt, dass die Kosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025 im gleichen Umfang wie bisher übernommen werden. D.h. Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden; Kostenübernahmeerklärungen sind nicht erforderlich.
Die Mitgliedskassen des vdek sind: Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse
Hintergrund
Seit dem 2. Dezember ist die gesetzliche Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung ausgelaufen. Diese Produkte gehören somit nur zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss den medizinischen Nutzen geprüft und die Produkte in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen hat. Der Gesetzgeber hatte geplant, die Übergangsfrist zu verlängern. Durch den Bruch der Regierungskoalition war dies nicht mehr möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV.