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23.05.2024

Pressemeldung: KV Hamburg begrüßt Stärkung der hausärztlichen Versorgung

Auch wenn viele Details noch der Klärung bedürfen – die KV Hamburg begrüßt die Regelungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die zur nachhaltigen Förderung der hausärztlichen Versorgung beitragen. „Wir haben lange für die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte gekämpft, nun ist sie endlich in greifbare Nähe gerückt“, sagte John Afful, Vorstandsvorsitzender der KVH, in einer ersten Reaktion auf den Kabinettsentwurf. „Dies sind richtige Signale, die zu einer gerechteren Honorierung hausärztlicher Leistungen und damit sicher auch zur Attraktivität des hausärztlichen Berufes beitragen können.“ Hinzu komme, dass die Regelungen zur Bagatellgrenze in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einer Reduzierung der Bürokratie in den Praxen führt. „Rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen könnten dadurch entfallen.“

Auch die jährliche Vorhaltepauschale findet Affuls Zustimmung. „Hausärztinnen und Hausärzte, die originär hausärztliche Leistungen anbieten, werden hierdurch gestärkt.“ Bei den vom Bewertungsausschuss festzulegenden Voraussetzungen für die Abrechnung der Vorhaltepauschale warnt Afful jedoch davor, Einzelpraxen mit zu hohen Auflagen zu überlasten – etwa durch zusätzliche Abendsprechstunden. „Hier muss mit Augenmaß vorgegangen werden.“

Ebenfalls mit Einschränkungen positiv sieht Afful die jährliche Versorgungspauschale für Chroniker. „Die Umstellung von dem Quartals- auf den Jahresrhythmus sorgt dafür, dass unnötige Inanspruchnahme unterbleibt. Das ist eine positive Entwicklung sowohl für die Patienten als auch für die Praxen.“ Ungelöst sei jedoch weiterhin das Problem der etwaigen Doppel- oder Mehrfachinanspruchnahme. „Hier brauchen wir praktikable Lösungen, da die Gefahr einer ungerechten Umverteilung besteht. Mehr Versorgung sollte auch hier mit frischem Geld hinterlegt sein.“

Die KV Hamburg hat darüber hinaus mit Erleichterung aufgenommen, dass der Passus aus dem GVSG-Referentenentwurf zum § 96 Absatz 2a SGB V, nach dem künftig die Entscheidungen des Zulassungsausschusses für Ärzte im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sein sollten, im Kabinettsentwurf offenbar gestrichen wurde. „Gut, dass dies verhindert wurde. Es wäre ein großer Schritt in Richtung Staatsmedizin gewesen, wenn diese Idee Gesetz geworden wäre.“