Krankenhäuser verordnen Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung dauerhaft auf Formular 4
KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung zur Nutzung der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4 bzw. 4/E) für die Verordnung von Krankenfahrten zu tagesstationären Behandlungen nach § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB V“ haben sich darauf verständigt, dass Krankenhäuser beziehungsweise dort angestellte Ärztinnen und Ärzte für die Verordnung von Krankenfahrten im Zusammenhang mit tagesstationären Behandlungen dauerhaft das Formular 4 nutzen.
Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung verordnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nicht, sie dürfen aber nach wie vor Krankenbeförderungen zu stationären Krankenhausbehandlungen verordnen, wenn sie medizinisch notwendig sind.