Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Das Gesetz enthält zu unterschiedlichsten thematischen Bereichen eine Vielzahl an Neuregelungen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung haben. Mit dem TSVG sind Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet worden, ihre Sprechstunden, ihre offenen Sprechstunden sowie die Angaben zur Barrierefreiheit des jeweiligen Praxisstandortes der KV zu übermitteln.