Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
27.02.2025

UPDATE: Verordnung von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und damit die Verlängerung der Übergangsfrist für die Verordnungsfähigkeit Sonstiger Produkte zur Wundbehandlung (rückwirkend bis zum 2. Dezember 2025) passierte am 14. Februar 2025 den Bundesrat. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht allerdings noch aus.

Die Übergangsregelung für die Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wurde erneut verlängert. Die hierzu notwendige Grundlage zur Änderung des §31 Absatz 1a Satz 5 SGB V wurde mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geschaffen, welches am 14. Februar 2025 den Bundesrat passierte. Durch die Verlängerung von vormals 48 auf nun 60 Monate bleiben sonstige Produkte zur Wundbehandlung auch ohne vorherige Aufnahme in Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) bis zum 2. Dezember 2025 unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verordnungsfähig.

Bitte beachten Sie

  • Die Regelung hat den Bundesrat passiert, tritt aber erst am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Die Fristverlängerung wird dann rückwirkend zum 2. Dezember 2024 gelten.
  • Die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2025 gilt nach wie vor nur für Produkte, die bereits vor dem 2. Dezember 2020 zulasten der Krankenversicherung erbracht werden konnten.