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26.03.2021 Praxis-IT  und Telematik

Elektronische Gesundheitskarte

Seit Januar 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus. Zudem ist bis auf einzelne Ausnahmen, ein Foto abgebildet. Die elektronische Gesundheitskarte ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. 

Für Fragen rund um das PVS (Praxisverwaltungssystem) wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Software-Herstellers! Bei Fragen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) wenden Sie sich gern an unsere Fachabteilung:

KV Hamburg / Online ServicesTel: 22802 – 588 / -554 / - 862 online-services@kvhh.de