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Meldungen Qualitätssicherung

19.12.2022
Jahresstatistik Telemonitoring zum 01.01.2023
Das TMZ hat getrennt für das Telemonitoring mit Implantaten und mit externen Geräten sowie getrennt für das intensivierte und das normale Telemonitoring eine Jahresstatistik zu erstellen. Diese soll bis zum 30. April jeden Jahres an die Datenannahmestelle der KV Hamburg übermittelt werden.
03.02.2022
Verlängerung der NäPA-Sonderregelungen
Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) haben sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie auf die Fortführung der befristeten Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) verständigt. Diese betreffen die Fortbildungsveranstaltungen für NÄPA und die sogenannte Refresher-Fortbildung, die alle drei Jahre zu absolvieren ist. 
23.08.2021
Ankündigung einer Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen
Die Ultraschall-Vereinbarung sieht die regelmäßige Prüfung der technischen Bildqualität von Ultraschall-Untersuchungen im B-Modus vor (Konstanzprüfung).Die KV Hamburg wird in den nächsten Wochen alle Hamburger Praxen und Einrichtungen, die ein Ultraschallgerät betreiben, anschreiben und zur Vorlage eines Wartungsprotokolls auffordern. 
31.03.2021
Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten
Zur weiteren Sicherstellung der Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten während der COVID19-Pandemie wurden die Regelungen aus der „Vereinbarung zur befristeten Zulässigkeit von Abweichungenvon den Vorgaben der Anlage 9.1 BMV-Ä (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten) und der QS-Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß nach § 135 Absatz 2 SGB V im Zusammenhang mit derCOVID-19-Pandemie“ vom 23. März 2020 (s. KV-InfoAktuell 107/2020 und 402/2020) weitgehendinhaltsgleich in die neue Vereinbarung übernommen. Die befristete Übergangsvereinbarung endet am 30. September 2021.  
16.12.2020
Nichtärztliche Praxisassistenten können schon vor Abschluss der Fortbildung tätig werden
Nichtärztliche Praxisassistenten können coronabedingt schon vor Abschluss ihrer Fortbildung tätig werden. Auf diese Sonderregelung hat sich die KBV mit den Krankenkassen geeinigt und darauf reagiert, dass angesichts der Pandemie viele Kurse vollständig ausgesetzt sind oder der Unterricht nur teilweise erfolgt. Die Sonderregelung ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Genehmigung für den Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistentin und einem nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPA) auch dann zu erteilen, wenn eine bereits begonnene Fortbildung zur NäPA noch läuft und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31. März 2021 erfolgt.  Weitere Informationen erhalten Sie auf der KBV-Seite Wir beraten Sie gerneNameTelefonE-MailInga Beitz040 / 22 802 - 451inga.beitz@kvhh.deFür allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:genehmigung@kvhh.de 
14.12.2020
Substitutionsbehandlung: Verlängerung der Regelungen zur GOP 01953 bis zum 30. Juni 2021
Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Regelungen zur Substitutionsbehandlung um ein weiteres halbesJahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert (538. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung). Der Beschluss betrifft die Abbildung der Behandlung eines Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953.Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
14.12.2020
Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V - Erneute Verlängerung des Nachweiszeitraums aufgrund der Corona-Pandemie
Durch die Coronavirus-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten auch weiterhin nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2020.Das Bundesministerium für Gesundheit hat erneut einer Verlängerung der Frist bis zum 31. März 2021 zugestimmt.
08.10.2020
Schmerztherapie - Aussetzung der Fortbildungsverpflichtung für 2020
Aufgrund der Einschränkungen, die die Corona-Pandemie auch hinsichtlich des Fortbildungsangebots mit sich bringt und aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten zur Durchführung von Schmerzkonferenzen verzichtet die KV Hamburg für das Jahr 2020 auf die Vorlage von Fortbildungsnachweisen und den Nachweis von Schmerzkonferenzen.
07.10.2020
DMP - Anpassung der Strukturvoraussetzung 2020
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie haben sich die KV Hamburg und die Hamburger Krankenkassen darauf geeinigt, dass im Jahr 2020 entweder mindestens ein Qualitätszirkel oder mindestens eine Fortbildung besucht werden muss, um die Strukturvoraussetzungen für die DMP Verträge zu erfüllen. 
07.10.2020
DMP - Strukturanpassung Personal
Die Fortbildungspflicht des nichtärztlichen Personals für das Jahr 2020 ist als erfüllt zu betrachten, wenn der Arzt seine Fortbildungspflicht für das Jahr 2020 gemäß der Ausnahmeregelung nachgewiesen hat. 
07.10.2020
Delegations-Vereinbarung – Sonderregelung für nichtärztliche Praxisassistenten
Die Aufrechterhaltung der NäPA-Genehmigung in der aktuellen Fassung der Anlage 8 zum BMV-Ärzte, setzt eine alle drei Jahre zu wiederholende Fortbildungsveranstaltung (Refresher-Fortbildung) der NäPA voraus (s. § 7 Absatz 6 BMV-Ärzte). Aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese Refresher-Fortbildungen für die NäPA zum Teil ausgesetzt oder erfolgten nur eingeschränkt
07.10.2020
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ausnahmeregelungen für Schulungen und Dokumentationen aufgrund der COVID-19Pandemie
Der G-BA hat bereits mit Beschluss vom 27. März 2020 seine DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) unter anderem dahingehend angepasst, dass die quartalsbezogene Dokumentation für das erste bis dritte Quartal 2020 nicht erforderlich ist, soweit sie sich auf Untersuchungen an der Patientin und an dem Patienten bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt werden und nicht durch telemedizinischen Kontakt durch den Leistungserbringer erhoben werden kann. 
25.06.2020
Qualitätssicherung - Ab dem 1. Juli 2020 Rückkehr zum Normalbetrieb
Angesichts der Coronavirus-Krise hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) im März entschieden, viele Qualitätssicherungs-Maßnahmen vorübergehend aussetzen (KVH Telegramm, Ausgabe 58, 18. März 2020). Dies betraf unter anderem Dokumentationsprüfungen durch Stichproben, Fallsammlungs-, Präparate- oder Geräteprüfungen und die Einhaltung von Mindestmengen. Hiermit sollten in erster Linie die Praxen entlastet werden.
24.06.2020
Systemische Therapie für Erwachsene tritt zum 01.07.2020 in Kraft
Die Systemische Therapie (ST) ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Dabei werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten weitere Mitglieder des für Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt.
09.04.2020
Onkologie-Vereinbarung: Klarstellung „medikamentöse Tumortherapie“
Zum 1. Januar 2020 wurde in der Onkologie-Vereinbarung der Begriff „zytostatische Tumortherapie“ durch „medikamentöse Tumortherapie“ ersetzt und eine entsprechende Definition in § 4 der Onkologie-Vereinbarung aufgenommen.  Aufgrund zahlreicher Rückfragen zur Auslegung der Definition konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung nun eine textliche Änderung der Onkologie-Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband erreichen.
07.04.2020
Ausweitung der Video- und Telefonkonsultation für Ärzte und Psychotherapeuten zur Sicherstellung der schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten während der Corona-Pandemie
Der Bewertungsausschuss hat den Leistungsumfang im Rahmen von Videosprechstunden erweitert. Ab dem 1. April 2020 werden auch die Durchführung und Berechnung der Beratung und Erörterung  und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie gemäß der Gebührenordnungsposition 30708 im Rahmen einer Videosprechstunde ermöglicht.
02.03.2020
Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation Schulterarthroskopie
Zum 20.02.2020 wurde die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänztDie Schulterarthroskopie wurde in das Zweitmeinungsverfahren mit aufgenommen.Patienten können sich somit zukünftig bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit einer Gelenkspiegelung an der Schulter und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
19.02.2020
Wiederaufnahme der Stichprobenprüfung im Bereich Arthroskopie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL) neu gefasst. Dieser wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Der Beschluss sieht vor, dass 2020 im Bereich Arthroskopie wieder Stichprobenprüfungen durchgeführt werden. Der Beschluss zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie wurden am 23.12.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
04.02.2020
Wiederaufnahme der Stichprobenprüfungen in den Leistungsbereichen konventionelle Radiologie, Computertomographie und Kernspintomographie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR-RL) und Kernspintomographie (QBK-RL) neu gefasst. Diese wurden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Die Beschlüsse sehen vor, dass 2020 in den Leistungsbereichen konventionelle Radiologie, Computertomographie und Kernspintomographie wieder Stichprobenprüfungen durchgeführt werde.