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Ausweitung der Video- und Telefonkonsultation für Ärzte und Psychotherapeuten zur Sicherstellung der schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten während der Corona-Pandemie
Der Bewertungsausschuss hat den Leistungsumfang im Rahmen von Videosprechstunden erweitert. Ab dem 1. April 2020 werden auch die Durchführung und Berechnung der Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie gemäß der Gebührenordnungsposition 30708 im Rahmen einer Videosprechstunde ermöglicht.
Die Möglichkeiten zur ärztlichen Konsultation für die schmerztherapeutische Versorgung per Telefon während der Corona-Pandemie werden ausgeweitet. Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband eine Lösung eruiert und einen entsprechenden Beschluss im Bewertungsausschuss gefasst. Dieser gilt vorerst vom 1. April bis 30. Juni 2020.