Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation „Implantationen einer Knieendprothese“
Zum 12.01.2021 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt, „Implantationen einer Knieendprothese“.
Wenn einer Patientin oder einem Patienten die Implantation einer Total- oder Teilendoprothese des Kniegelenks empfohlen wird, kann sie oder er sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Physiotherapie oder medikamentöser Therapie, beraten lassen.
Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.
Wir beraten Sie gerne
Name | Telefon | |
Lucas Rathke | 040 / 22 802 - 358 | lucas.rathke@kvhh.de |
Monika Zieminski | 040 / 22 802 - 603 | monika.zieminski@kvhh.de |
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de