Substitutionsbehandlung: Verlängerung der Regelungen zur GOP 01953 bis zum 30. Juni 2021
Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Regelungen zur Substitutionsbehandlung um ein weiteres halbes
Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert (538. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung). Der Beschluss betrifft die Abbildung der Behandlung eines Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Vertiefende Informationen
Verlängerung der Regelungen zur GOP 01953 bis zum 30. Juni 2021
Stand: Dezember 2020
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Verlängerung der Regelungen zur GOP 01953 bis zum Jahresende
Stand: August 2020
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Therapeutisches Gespräch per Telefon und Video sowie Aufnahme eines Depotpräparates
Stand: April 2020
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