Verlängerung der NäPA-Sonderregelungen
Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) haben sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie auf die Fortführung der befristeten Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) verständigt. Diese betreffen die Fortbildungsveranstaltungen für NÄPA und die sogenannte Refresher-Fortbildung, die alle drei Jahre zu absolvieren ist.
Die Änderungen in der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 zum BMV-Ärzte) treten rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fortbildungsveranstaltungen für die in Ausbildung befindlichen NäPA sowie die Refresher-Fortbildungen für die NäPA zum Teil ausgesetzt oder erfolgten nur eingeschränkt.
Die verlängerten Sonderregelungen ermöglichen es den KVen, die Genehmigungen für die NäPA auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31. März 2022 erfolgt. Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Frist für den Nachweis der Refresher-Fortbildung um 21 Monate verlängert werden, sofern die Drei-Jahres-Frist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. März 2022 endete beziehungsweise endet.
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