Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
14.12.2020

Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V - Erneute Verlängerung des Nachweiszeitraums aufgrund der Corona-Pandemie

Durch die Coronavirus-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten auch weiterhin nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2020.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat erneut einer Verlängerung der Frist bis zum 31. März 2021 zugestimmt.

Die Ärztekammer Hamburg weist darauf hin, dass trotz der Krise ein durchaus breites Angebot an eLearning-Maßnahmen, Webinaren oder Fortbildungen der Kategorie D besteht, das von allen Ärzten wahrgenommen werden kann.

Von der Psychotherapeutenkammer Hamburg wurden folgende zusätzliche Möglichkeiten der Fortbildung für Psychotherapeuten eröffnet, immer unter Beachtung der damit einhergehenden Bedingungen der Gestaltung dieser zusätzlichen Möglichkeiten:

  • Intervisionsgruppen können vorübergehend auch per Videokonferenz durchgeführt werden;
  • Fortbildungsveranstaltungen können vorübergehend von den Anbietern in webbasierte Formate umgewandelt werden;
  • Gruppensupervision kann vorübergehend per Videokonferenz durchgeführt werden.

Die genauen Ausführungen zu den einzelnen Möglichkeiten und Gestaltungsanforderungen finden Sie im Sonder-Newsletter Nr. 8 zur Corona-Krise der Psychotherapeutenkammer Hamburg (Link). 

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne

NameTelefonE-Mail
Anja Göttsche040 / 22 802 -  559anja.goettsche@kvhh.de
Lena Otto040 / 22 802 - 781lena.otto@kvhh.de

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de