Interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.September 2020 beschlossen, dass die interstitielle LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden darf.
Die Beschlüsse wurden am 7. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 8. Januar 2021 in Kraft getreten.
Bei der interstitiellen LDR-Brachytherapie handelt es sich um eine Bestrahlungsmethode bei der umschlossene radioaktive Stoffe (Seeds) transperineal in die Prostata permanent implantiert werden.
Zur Durchführung berechtigt sind Fachärzte für Strahlentherapie und Fachärzte für Urologie,
vorausgesetzt sie verfügen über die erforderliche Fachkunde zur Anwendung der LDR-Brachytherapie gemäß der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.
Des Weiteren muss für die Anwendung der interstitiellen LDR-Brachytherapie ein lokal begrenztes, stanzbioptisch oder histologisch gesichertes Adenokarzinom der Prostata mit niedrigen Risikoprofil vorliegen.
Da es für die Behandlung eines lokal begrenzten Prostatakazinom verschiedene Behandlungsmöglichkeiten gibt, hat das Institut für Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) eine Patienteninformation erstellt, die den Patienten bei der Entscheidungsfindung helfen und im Zuge des ärztlichen Aufklärungsgespräches auszuhändigen ist.
Der Bewertungsausschuss hat jetzt 6 Monate Zeit um die Leistung mit in den EBM aufzunehmen, erst dann besteht ein Anspruch auf die interstitielle LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil als Kassenleistung.
Sobald die Leistungen in den EBM mit aufgenommen wurden, werden wir Sie wieder informieren.
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