Zweitmeinungsverfahren: Eingriffe an der Wirbelsäule
Zum 19.11.2021 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt, „Eingriffe an der Wirbelsäule“.
Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren greift, zählen:
· die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
· die knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
· Facettenoperationen
· Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper
· Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).
Wenn einer Patientin oder einem Patienten ein Eingriff an der Wirbelsäule empfohlen wird, kann sie oder er sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen
Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.
Wir beraten Sie gerne
Name | Telefon | |
Lucas Rathke | 040 / 22 802 - 358 | lucas.rathke@kvhh.de |
Monika Zieminski | 040 / 22 802 - 603 | monika.zieminski@kvhh.de |
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