Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V - Erneute Verlängerung des Nachweiszeitraums aufgrund der Corona-Pandemie
Durch die Coronavirus-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten auch weiterhin nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten.
Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nun erneut einer Verlängerung der Frist bis zum 31. März 2022 zugestimmt.
Die Ärztekammer Hamburg weist darauf hin, dass trotz der Krise ein durchaus breites Angebot an eLearning-Maßnahmen, Webinaren oder Fortbildungen der Kategorie D besteht, das von allen Ärzten wahrgenommen werden kann.
Von der Psychotherapeutenkammer Hamburg wurden folgende zusätzliche Möglichkeiten der Fortbildung für Psychotherapeuten eröffnet, immer unter Beachtung der damit einhergehenden Bedingungen der Gestaltung dieser zusätzlichen Möglichkeiten:
- Intervisionsgruppen können vorübergehend auch per Videokonferenz durchgeführt werden;
- Fortbildungsveranstaltungen können vorübergehend von den Anbietern in webbasierte Formate umgewandelt werden;
- Gruppensupervision kann vorübergehend per Videokonferenz durchgeführt werden.
Die genauen Ausführungen zu den einzelnen Möglichkeiten und Gestaltungsanforderungen finden Sie im Sonder-Newsletter Nr. 8 zur Corona-Krise der Psychotherapeutenkammer Hamburg (Link)
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