Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation Schulterarthroskopie
Zum 20.02.2020 wurde die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänztDie Schulterarthroskopie wurde in das Zweitmeinungsverfahren mit aufgenommen.Patienten können sich somit zukünftig bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit einer Gelenkspiegelung an der Schulter und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Ihre Ansprechpartner/in:
Cornelia Wehner | 040 / 22 802 - 602 | cornelia.wehner@kvhh.de |
Monika Zieminski | 040 / 22 802 - 603 | monika.zieminski@kvhh.de |
Lucas Rathke | 040 / 22 802 - 358 | lucas.rathke@kvhh.de |