Nichtärztliche Praxisassistenten - Notfallrefresher Kurse
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Notfallrefresher-Kurse zum Teil nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden.
Aus diesem Grund wurde eine bis zum 31. März 2022 geltende Sonderregelung vereinbart.
Den nichtärztlichen-Praxisassistent*innen, deren Frist zur Teilnahme an dem Refresher-Kurs bis zum 31. März 2022 endet, erhalten insgesamt 21 Monate mehr Zeit, um den Kurs zu absolvieren und die entsprechenden Nachweise bei der KV Hamburg einzureichen.
Hinweis
Diese Sonderregelung gilt ausschließlich, wenn die 3-Jahres-Frist im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. März 2022 endet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der KBV-Seite: www.kbv.de
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne
Name | Telefon | |
Anja Göttsche | 040 / 22 802 - 559 | anja.goettsche@kvhh.de |
Lena Otto | 040 / 22 802 - 781 | lena.otto@kvhh.de |
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de