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04.08.2020

Anpassung der Qualitätssicherungsvereinbarung intravitreale Medikamenteneingabe

Zum 01.07.2020 wurde die Qualitätssicherungsvereinbarung IVM angepasst. 

Proliferative diabetische Retinopathie

Durch die Indikationserweiterung des Medikaments Lucentis kann die intravitreale Medikamenteneingabe ab 1. Juli 2020 auch bei Vorliegen einer proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR) durchgeführt werden.

Prävention eines Rückfalls bei rezidivierender, nicht infektiöser Uveitis

Im vergangenen Jahr erfolgte eine Indikationserweiterung für Iluvien – ein intravitreales Implantat - für die Prävention eines Rückfalls bei rezidivierender, nicht infektiöser Uveitis, welche den hinteren Augenabschnitt betrifft. In der QS-Vereinbarung IVM ist diese Indikation ab 1. Juli durch die Indikation einer nicht infektiösen Entzündung des posterioren Augensegments (Uveitis intermedia und/oder posterior) umfasst.

Bei folgenden Diagnosen kann die Intravitreale Medikamenteneingabe nach Erteilung einer Genehmigung durch die KV Hamburg durchgeführt und abgerechnet werden.

  1. einer neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD),
  2. einer Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ),
  3. einer Visusbeeinträchtigung infolge eines Makulaödems (MÖ) aufgrund eines retinalen Venenverschlusses [Venenastverschluss (VAV) oder Zentralvenen-verschluss (ZVV)],
  4. einer chorioidalen Neovaskularisation (CNV),
  5. einer vitreomakulären Traktion (VMT) bei Erwachsenen, auch im Zusammenhang mit einem Makulaloch ≤ 400 Mikrometer (𝜇m) Durchmesser
  6. einer nicht infektiösen Entzündung des posterioren Augensegments (Uveitis intermedia und/oder posterior) sowie
  7. einer proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR)

Ihre Ansprechpartner/in

Monika Zieminski 040 / 22 802 - 603monika.zieminski@kvhh.de
Lucas Rathke040 / 22 802 - 358lucas.rathke@kvhh.de