Neue Leitlinie für die Gestaltung, Durchführung und Anerkennung von Qualitätszirkeln
Zum 01.07.2020 ist die neue Leitlinie in Kraft getreten und orientiert sich an den Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie der KBV.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Für die Organisation der Qualitätszirkelsitzungen erhält der Moderator, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Aufwandsentschädigung.
- Für die Teilnahme am Verfahren nach diesen Leitlinien ist die Benutzung der Anwendung QZ-Online über das Online-Portal der KVH erforderlich.
- Der Qualitätszirkel-Moderator muss den Nachweis der Teilnahme an einem von der KVH nach den Richtlinien der KBV anerkannten Moderatorentrainingskurses nachweisen. Eine Anerkennung kann auch erfolgen, wenn eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen wird.
- Als Moderatoren kommen ausschließlich Mitglieder der KVH in Betracht.
- Der Qualitätszirkel ist unabhängig von externen Interessen, das schließt ein Sponsoring von Raummiete, Verpflegung oder Referentenhonoraren aus.
- Bei der Qualitätszirkelarbeit sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht zu beachten.