Änderungen der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie ab 01.01.2020
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie wird zum 1. Januar 2020 geändert (QS-Vereinbarung nach § 135 Absatz 2 SGB V). Die Änderungen betreffen insbesondere die technische Qualitätssicherung im Bereich der Strahlentherapie und sollen das Genehmigungsverfahren vereinfachen.
Für bestehende Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von strahlentherapeutischen Leistungen ändert sich nichts.
Mit den aktuellen Änderungen der Vereinbarung wird auch im Bereich Strahlentherapie zukünftig auf die Definition von technischen Anforderungen an die Geräte verzichtet. Stattdessen ist vorgesehen, dass der Arzt seiner KV im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung die behördliche Genehmigung nach § 12 StrlSchG vorlegt. Darüber hinaus ist der Sachverständigen-Prüfbericht nach § 88 StrlSchV einzureichen. Aus diesen Unterlagen erhält die KV alle für die Genehmigungserteilung notwendigen Informationen. Gewährleistungserklärungen der Hersteller oder Vertreiber sind nicht mehr erforderlich.
Ansprechpartnerinnen
Kristin Frommelt | 040 / 22 802 - 449 | kristin.frommelt@kvhh.de |
Beate Gehrke-Vehrs | 040 / 22 802 - 384 | beate.gehrke-vehrs@kvhh.de |
Jessica Johnsson | 040 / 22 802 - 648 | jessica.johnsson@kvhh.de |
Sindy Richter | 040 / 22 802 - 551 | sindy.richter@kvhh.de |