Delegations-Vereinbarung – Sonderregelung für nichtärztliche Praxisassistenten
Die Aufrechterhaltung der NäPA-Genehmigung in der aktuellen Fassung der Anlage 8 zum BMV-Ärzte, setzt eine alle drei Jahre zu wiederholende Fortbildungsveranstaltung (Refresher-Fortbildung) der NäPA voraus (s. § 7 Absatz 6 BMV-Ärzte). Aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese Refresher-Fortbildungen für die NäPA zum Teil ausgesetzt oder erfolgten nur eingeschränkt
Die nun getroffene befristete Sonderregelung ermöglicht es, die Frist für den Nachweis des Refresher-Kurses um sechs Monate zu verlängern, sofern die Drei-Jahres-Frist im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 endet.
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