Im Nachgang der Berechnung der PLB für das Quartal 1/2025 haben wir leider festgestellt, dass uns hierbei ein Fehler unterlaufen ist. Bei der Kontingentberechnung wurden die Kostenpauschalen nicht berücksichtigt, was zu falschen PLB geführt hat.
Aktuelle Meldungen
Ab heute nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 4. Quartal 2024 entgegen.
Im Rahmen der neuen Hybrid-DRG und des neuen Abrechnungsverfahrens (Telegramm Nr. 19) wurde die Themenseite aktualisiert.
Die Garantiequoten des Quartals 1/2025 können ab sofort eingesehen werden.
Inzwischen ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) rechtswirksam in Kraft getreten, der die Voraussetzungen zur Verordnung von Krankenbeförderungen neu regelt. Künftig ist es möglich, Krankenbeförderungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde zu verordnen.
Die Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) haben über die Feiertage erweiterte Öffnungszeiten (s. anhängende Übersicht). Kurzfristige Abweichungen sind möglich – unter der 116117 können die aktuellen Öffnungszeiten stets erfragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung für den Besuch einer Notfallpraxis ist nicht notwendig.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mitgeteilt, dass die Kosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025 im gleichen Umfang wie bisher übernommen werden. D.h. Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden; Kostenübernahmeerklärungen sind nicht erforderlich.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Patientenberatung der Ärztekammer und der KV Hamburg ist vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 nicht erreichbar.
Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen werden immer häufiger mit der Überwachung des Hygienemanagements, des Umgangs und der Aufbereitung von Medizinprodukten oder dem Arbeitsschutz durch die zuständigen Behörden konfrontiert. Eine Überwachung dient sowohl der externen Qualitätssicherung als auch der Beratung und dem Austausch untereinander.
Die letzte COVID-19-Impfstoffbestellung für 2024 ist am 17. Dezember bis 12 Uhr, möglich. Praxen müssen mit dieser Bestellung neben den für die Kalenderwoche 52/2024 (23. bis 29. Dezember) benötigten Impfstoffen auch bereits die Impfstoffe für die Kalenderwochen 01/2025 (30. Dezember bis 5. Januar) sowie 02/2025 (6. bis 12. Januar) anfordern. Die Auslieferung erfolgt am 23. Dezember 2024.
Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollten bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Sonst besteht für verordnende Ärzte das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress.
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages dazu auf, zwei zentrale gesundheitspolitische Initiativen noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren: Die hausärztliche Entbudgetierung und die Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst. Über die Bedeutung beider Maßnahmen besteht fraktionsübergreifend Konsens. Ihre Umsetzung duldet keinen Aufschub mehr.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Ärzte und Psychotherapeuten, die zur Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen ihre erbrachten Leistungen an die KV Hamburg melden, bitten wir dies bis zum 13. Dezember zu tun. Nur so kann eine termingerechte Zahlung sichergestellt werden.
Nach der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die elektronische Patientenakte hat das Bundesgesundheitsministerium die Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Solang der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben. Darüber hat das Ministerium die KBV informiert.
Müssen Ärzte und Psychotherapeuten routinemäßig Einsicht in die elektronische Patientenakte (ePA) nehmen, um wichtige Befunde nicht zu übersehen? Können Sie sich auf die Richtigkeit der abgelegten Daten verlassen? Sind Praxen verpflichtet, Daten auf Wunsch der Patienten zu löschen? Wie sind Widersprüche zu dokumentieren? Mit der ePA kommen neue Aufgaben auf die Praxen zu, die auch zu vielen rechtlichen Fragen führen.
Bitte melden Sie uns den Bedarf an Grippeimpfstoffdosen für die Saison 2025/2026 - dabei handelt sich um die Meldung Ihres voraussichtlichen Bedarfs an Grippeimpfstoff und nicht um eine Bestellung!
Mit dem Bruch der Regierungskoalition ist derzeit unklar, wie es mit der geplanten Verlängerung der Übergangsregelung für Verbandmittel weitergeht. Nach jetzigem Stand läuft die Übergangsfrist am 2. Dezember 2024 aus. Die KBV bemüht sich intensiv um eine zeitnahe Lösung.
Mehrere PVS-Hersteller werden am 4. Dezember bei einer Online-Veranstaltung den Stand ihrer ePA-Umsetzung präsentieren. Ärzte, Psychotherapeuten und deren Teams haben die Möglichkeit, einen ersten Einblick zu bekommen, wie die ePA in ihrem System umgesetzt wird.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Gut vorbereitet für den Start der ePA für alle: Zahnarzt-, Arztpraxen, Apotheken und Kliniken können ab sofort Infopakete über unsere Website bestellen und zur Information ihrer Patientinnen und Patienten nutzen.
Hamburg, 14.11.2024 – „Es ist eine Katastrophe für die hausärztliche Versorgung in Hamburg, wenn die Entbudgetierung jetzt nicht kommt“, sagt John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg. Das Versprechen des Bundesgesundheitsministers, hausärztliche Leistungen vollständig zu vergüten, müsse eingelöst werden. „Wenn das nicht umgesetzt wird, nimmt die hausärztliche Versorgung in Hamburg massiven Schaden – und wir müssen konstatieren, dass die Ankündigungen der Politik nichts mehr wert sind, das Vertrauen geht verloren.“
Ab sofort können sich Ärzte und Psychotherapeuten im Fortbildungsportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren und dabei Fortbildungspunkte sammeln. Diese kostenfreie Online-Fortbildung soll Praxen auf die Einführung der ePA ab 2025 vorbereiten und ergänzt das bestehende Informationsangebot der KBV.
Aufgrund interner technischer Umstellungen wird das Abrechnungsportal der KV Hamburg im Zeitraum vom 12.11.2024 bis 14.11.2024 nicht verfügbar sein. Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung bei Ihren Planungen.
Die KV Hamburg hat mit den Hamburger Krankenkassen/-verbände das DMP Osteoporose für Hamburg zum 01.11.2024 vereinbart. Der Wirkbetrieb, d.h. das Einschreiben von Patienten und Erbringen von DMP-Leistungen, ist ab dem 01.01.2025 vorgesehen.
Die Umfrage widmet sich unter anderem den Fragen, was die Messung des Digitalisierungsstands von Hausarztpraxen interessant macht und welche Faktoren den Digitalisierungsstand von Hausarztpraxen beeinflussen.
Aufklärungskampagne startet in die nächste Kampagnenphase. Dieses Mal stehen die Patientinnen und Patienten im Fokus.
Ab Montag, den 28. Oktober 2024, kann Nirsevimab (Beyfortus) – zur Anwendung im Rahmen der RSV Primärphrophylaxe – nur noch über den Sprechstundenbedarf (Anforderung über RPD) angefordert werden. Die GOP 01942 (Zuschlag zur GOP 01941 für zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Injektion der RSV-Prophylaxe) ist daher in Hamburg nicht berechnungsfähig. Eine Einzelverordnung zulasten einer gesetzlichen Kasse ist für diese Anwendung dann nicht mehr möglich (Achtung Regressgefahr!).
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die KBV führt aktuell eine Online-Befragung dazu durch, wie sich die Vorgaben zur Hygiene in Arztpraxen möglichst ressourcenschonend umsetzen lassen. Die Ergebnisse der Befragung unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis“ sollen dazu dienen, Empfehlungen zu erstellen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13.09. die Rechtsverordnung veröffentlicht, die den Anspruch auf eine RSV Prophylaxe regelt. Danach haben Neugeborene und Säuglinge (Versicherte bis zum 1. Geburtstag) ab dem 16.09.2024 Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit zugelassenen Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren.
Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen ab sofort medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Welche Fachgruppen das betrifft, hat der G-BA hier veröffentlicht.
Der neu angepasster Covid-19-Impfstoff Comirnaty KP.2 kann erstmalig bis 5. November (erste Auslieferung erfolgt am 11. November) in den Apotheken bestellt werden, aber auch Comirnaty JN.1 ist weiterhin verwendbar und verfügbar. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass sich die beiden Varianten JN.1 und KP.2 nur minimal durch drei Mutationen im Spike-Protein unterscheiden.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ vom 2. Oktober ist jetzt online verfügbar. Interessierte können sich diese im Internet jederzeit ansehen. Auch die gezeigten Präsentationen stehen bereit. Darüber informiert die KBV in den aktuellen Praxisnachrichten.
Zum 1.10.24 sind die Regeln zur Verordnung von manueller Lymphdrainage (MLD) geändert worden. Die Vorgaben des Heilmittel-Katalogs zur Dauer der MLD nach Indikationen und Zahl der behandelten Körperteile haben sich als zu starr gezeigt und werden offener formuliert. Z.B. kann MLD 30 jetzt auch bei 2 Körperteilen mit Lymphödem I, MLD 45 auch bei einem Körperteil mit Lymphödem II verordnet werden. Die Angabe der betroffenen Körperteile ist nicht erforderlich.
Der Abrechnungsnewsletter der KVH für das vierte Quartal 2024 ist erschienen.
Aber: Impfung kann zurzeit nur im Rahmen der Kostenerstattung durchgeführt werden!
Zum 01.10.2024 wird der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.Gleichzeitig konnte die KVH mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.
Am kommenden Mittwoch, den 2. Oktober 2024, 17.00-18.30 Uhr, veranstaltet die gematik mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Online-Infoveranstaltung zur elektronischen Patientenakte für interessierte Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Medizinische Fachangestellte.
Anhand des Selbstbewertungsbogens „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ können sich die Arztpraxen einen Überblick über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen rund um Hygiene und Medizinprodukte in der eigenen Einrichtung verschaffen. Nach 2015 und 2017 legt das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Selbstbewertungsbogen in dritter Auflage vor.
Das Einführungsseminar ist sowohl für Praxisinhaber als auch für Praxismitarbeiter geeignet, da ein gutes Qualitätsmanagement nur im Team gelingen kann. Nach einem bundesweit einheitlichen Schulungscurriculum werden die Teilnehmer befähigt, das QM-System "QEP-Qualität und Entwicklung in Praxen" ohne externe Hilfe einzuführen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13.09. die Rechtsverordnung veröffentlicht, die den Anspruch auf eine RSV Prophylaxe regelt. Danach haben Neugeborene und Säuglinge (Versicherte bis zum 1. Geburtstag) ab dem 16.09.2024 Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit zugelassenen Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren.
Ab heute nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 3. Quartal 2024 entgegen.
In Hamburg gibt es derzeitig keine offizielle Post-Covid-Spezialambulanz, deshalb möchten wir Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen und Patienten mit Post-COVID-Erkrankungen betreuen, auf die wertvolle Unterstützung durch das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt "ViCoRek Niedersachsen" aufmerksam machen. Unter der Webseite https://www.vicorek-nds.de finden Sie sehr umfassende Informationen und Angebote inkl. Videos und Broschüren zur Begleitung von Betroffenen.
Für die Saison 2024/2025 gelten jedoch die bisherigen Regelungen, so dass die vorbestellten Impfstoffe weiter verimpft werden können!
Der Start der ePA rückt näher und die KBV informiert mit neuen Infomaterialien. In der kommenden Woche startet zudem eine Serie zur ePA in den PraxisNachrichten, bei der alle zwei Wochen ein Aspekt gesondert vorgestellt wird.
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen der Sozialbehörde und die Moderationsteams der Interprofessionellen Qualitätszirkel in Hamburg (IQZ) laden zu einer Veranstaltung über die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe ein. Dr. med. Carola Bindt (UKE Hamburg) hält einen Vortrag über Autismus, in dem sie die Konzeptentwicklung der Autismusspektrumstörungen erläutert und die Zunahme von Diagnosen einordnet.
Für die Fortbildungsveranstaltungen Hautkrebs-Screening (HKS) der Ärztekammer Hamburg werden neue Referentinnen / Referenten gesucht. Das Seminar findet am 13. und 15.11.2024 statt.
In der Debatte um die gesetzliche Neuregelung des vertragsärztlichen Notdienstes (Notfallrefom) fordert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) den Gesetzgeber auf, den derzeitigen Kabinettsentwurf zu überdenken und Rahmenbedingungen zu setzen, die eine effiziente und wirtschaftliche Notfallversorgung möglich machen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Vertreterversammlung der KVH fordert die Politik auf, sich für die schnellstmögliche Umsetzung der hausärztlichen Entbudgetierung einzusetzen.
Die Vertreterversammlung der KVH fordert den GKV-Spitzenverband auf, in den Finanzierungsverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihrer Verantwortung für die ambulante Versorgung gerecht zu werden und ein angemessenes Honorarangebot vorzulegen.
Wie schützen sich Praxismitarbeiter vor bedrohlichen Situationen?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen. Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für Kinder und Jugendliche nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die STIKO empfiehlt eine 1-malige RSV-Impfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober) füralle Personen ab einem Alter von 75 Jahren (Standardimpfung) undfür Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren* oder die in einer Einrichtung der Pflege leben (Indikationsimpfung)
Am 01. August 2024 startete ein neues Versorgungsangebot für 12-17 jährige Mädchen und junge Frauen, die bei einer teilnehmenden Betriebskrankenkasse versichert sind.Frauenärzte können sich ab August bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag einschreiben. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober in teilnehmenden Frauenarztpraxen möglich. Nähere Angaben und Formular-Vordrucke finden Sie hier.
In Deutschland wurden seit Mai 2022 insgesamt rund 3.800 Mpox-Fälle (ehemals Affenpocken) gemeldet, wobei der Großteil dieser Fälle zwischen Frühsommer und Herbst 2022 auftrat. Die meisten dieser Infektionen verliefen mild, und es gab keine Todesfälle. Nach einem signifikanten Rückgang der Fallzahlen durch intensive Public-Health-Maßnahmen werden seit Mitte 2023 nur noch vereinzelt neue Fälle im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat gemeldet. In Hamburg lag, die im gesamten ersten Halbjahr 2024 gemeldete Anzahl lediglich bei 12 Fällen.
Auf der Veranstaltung „Ambulant angestellt – Ärzte und Psychotherapeuten im Spannungsfeld von Arbeitgeber, KV und Patient“ am 13. November beantworten Top-Referenten Ihre Fragen zu den wichtigen berufsrechtlichen, haftungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen.Was interessiert Sie besonders? Ihre Meinung zählt! Bitte nehmen Sie bis zum 31. August an unserer Umfrage teil. So können wir das Seminar bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.Und melden Sie sich schon jetzt auf unserer Homepage an!
Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt werden in Praxen mehr und mehr zur Belastung. Die KBV hat heute dazu eine Online-Befragung gestartet. Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.
Wer soll mit welchem Impfstoff geimpft werden?Stand 01.August 2024
Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren. Die ersten haben damit bereits begonnen. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine ePA wünschen.
Patienten können ihre Assistenzhunde in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser mitbringen. Das sieht das Behindertengleichstellungsgesetz vor und lässt nur in begründeten Fällen Ausnahmen zu.
Die bundesweite Befragung der KBV zum Stand der Digitalisierung in den Praxen ist ab heute für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten offen. Die Teilnahme an der freiwilligen und anonymen Online-Befragung ist bis zum 25. August möglich.
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die 33. Kalenderwoche (12. – 16. August) bestellen. Das neue Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung. Es soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen. Die Auslieferung der an Omikron XBB.1.5 angepassten Comirnaty® Impfstoffe wird eingestellt.
Die erste Verordnung von Cannabisprodukten muss bislang in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat nun festgelegt, bei welchen Fachgruppen der Genehmigungsvorbehalt zukünftig entfallen soll.
Was bedeutet Künstliche Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten? Was ist der Nutzen von KI in der ambulanten Versorgung durch bereits im Einsatz stehende Anwendungen wie Praxisassistenz, Abrechnung, virtuelles Arbeiten / virtuelle Assistenten und Patientendialog? An der Trendbefragung von Gesundheitsstadt Berlin und dem Bündnis Junge Ärzte können alle Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich bis zum 31.08.2024 teilnehmen.
Seit kurzem ist die Kinderkrankschreibung, die auf dem Anfang Juli 2024 aktualisierten Muster 21 erfolgen soll, auch dauerhaft per Video und Telefon möglich. Dabei gelten die gleichen folgenden Regeln, wie bei der AU von Erwachsenen.
Seit dem 1. Juli 2024 ist für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ausschließlich das neue Formular zulässig, welches die Option der Blankoverordnung enthält.
Primärpropylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor Atemweginfektionen mit RSV für alle Neugeborenen und Säuglinge:Eine grundsätzliche Verordnungsfähigkeit für diese Indikation zulasten der gesetzlichen Krankenkassen besteht trotz der aktuell vorliegenden Stiko Empfehlung nicht. Die Stiko Empfehlung finden Sie unter folgendem Link: www.rki.de – Infektionsschutz – Impfen – Aktuelles
In einigen Bundesländern kam es zu Prüfanträgen, die den Verordnungszeitraum von silberhaltigen Wundauflagen betreffen. Überprüfen Sie bitte die eigene Verordnungspraxis bei Silberverbänden um Prüfanträgen vorzubeugen.
Die KBV hat den Preis für den Kommunikationsdienst kv.dox zum 1. Juli gesenkt: Je KIM-Adresse zahlen Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort 5,90 Euro statt bisher 6,55 Euro zzgl. MwSt monatlich. Außerdem stehen demnächst zwei praktische Services für Kunden bereit: der elektronische Rechnungsversand und das SEPA-Lastschriftverfahren.
Die Exafield GmbH führt derzeit die vierte Erhebungswelle unserer Onlinebefragung zum Thema „Urothelkarzinom" durch und sucht dafür interessierte Hämatologen/Onkologen sowie Urologen, die bereit sind, Ihre Meinung mit uns zu teilen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Zum 01.04.2024 trat die Änderung des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) und der Vordruckvereinbarung zur Veranlassung von In-vitro-Diagnostik (IVD) auf Muster 10 ohne Stichtagregelung in Kraft.
Der Abrechnungsnewsletter der KVH für das dritte Quartal 2024 ist erschienen.
Ab 24.06.2024 nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 2. Quartal 2024 entgegen.
Die Garantiequoten des Quartals 3/2024 können ab sofort eingesehen werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat die Imagekampagne "Das ist Praxis in Hamburg" ins Leben gerufen, um die Menschen hinter der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung in der Hansestadt ins Rampenlicht zu rücken.
Die „Mustervorlage - Hygieneplan für die Arztpraxis“ (2. Auflage; 2024) enthält hygienerelevante Vorgaben zum Patienten- und Mitarbeiterschutz sowie zum Umgang mit Medizinprodukten. In fünf Kapiteln sind allgemeine und spezielle Hygienemaßnahmen beschrieben:
Dr. Johannes Frey wird zusätzlicher stellvertretender Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KV Hamburg. Die Vertreterversammlung wählte ihn einstimmig auf ihrer gestrigen Sitzung. Der Psychotherapeut wird künftig neben dem VV-Vorsitzenden Dr. Michael Reusch und dem stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Björn Parey an der Spitze des höchsten Selbstverwaltungsgremiums der KV Hamburg stehen. Die Position ist durch eine Satzungsänderung neu geschaffen worden, um der Perspektive der Psychotherapeut:innen mehr Geltung zu verleihen.
Der Patientenflyer "Vorsorge-Checker" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist jetzt in einer aktualisierten Version erhältlich und kann kostenlos von Arztpraxen bestellt werden, um ihn im Wartezimmer auszulegen. Zudem stellt die KBV ein neues Video für Patienten zum Thema Früherkennungsuntersuchungen bereit, das Praxen nutzen können.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Zum 01.07.2024 wird es zwei Änderungen bei den Vordrucken für die kassenärztliche Versorgung geben. Betroffen sind die Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21. Es ist jeweils eine Stichtagsregelung vorgesehen und die alten Formulare dürfen nach dem 01.07.2024 nicht mehr eingesetzt werden.
Seit Oktober 2020 sind DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen) Bestandteil der Regelversorgung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie ist Ihre Perspektive auf dieses digitale Versorgungsangebot? Hierzu führt das Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) an der TU Dresden im Rahmen des Innovationsfonds-Projektes ImplementDiGA aktuell Interviews mit ambulant tätigen Ärzt/innen und Psychotherapeut/innen durch.
bereits ab dem 1. Juni 2024 gelten neue Preise für Maßnahmen der Ergotherapie. Darüber hat der GKV-Spitzenverband heute informiert.
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Version des Verordnungsformulars. Ein Grund ist die sogenannte Blankoverordnung, durch die Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten.
Ab sofort ist ein Patientenflyer zum Thema HPV-Impfung im Online-Bestellservice der KVH erhältlich.
Bis voraussichtlich zum 14.06.2024 kommt es aus personellen Gründen zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Mitgliederservice. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Menschen, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es schnell zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Daher muss ständig eine Pflegekraft anwesend sein. Seit 2023 ist die AKI eine eigene Leistung, die speziell verordnet werden muss. Der Fokus liegt nun stärker als zuvor auf der Entwöhnung von einer Beatmung oder Kanülierung. Im Video der KBV wird erklärt, wie die Außerklinische Intensivpflege verordnet werden kann und was dabei zu beachten ist.
Derzeit besteht aufgrund von Produktionsproblemen ein Lieferengpass von tropicamid-haltigen Augentropfen in Deutschland.
Weiterhin besteht aufgrund von Produktionsproblemen ein Lieferengpass von cyclopentolathaltigen Augentropfen in Deutschland (siehe Nachricht vom 13.09.2023).
Auch wenn viele Details noch der Klärung bedürfen – die KV Hamburg begrüßt die Regelungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die zur nachhaltigen Förderung der hausärztlichen Versorgung beitragen. „Wir haben lange für die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte gekämpft, nun ist sie endlich in greifbare Nähe gerückt“, sagte John Afful, Vorstandsvorsitzender der KVH, in einer ersten Reaktion auf den Kabinettsentwurf. „Dies sind richtige Signale, die zu einer gerechteren Honorierung hausärztlicher Leistungen und damit sicher auch zur Attraktivität des hausärztlichen Berufes beitragen können.“ Hinzu komme, dass die Regelungen zur Bagatellgrenze in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einer Reduzierung der Bürokratie in den Praxen führt. „Rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen könnten dadurch entfallen.“
KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung zur Nutzung der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4 bzw. 4/E) für die Verordnung von Krankenfahrten zu tagesstationären Behandlungen nach § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB V“ haben sich darauf verständigt, dass Krankenhäuser beziehungsweise dort angestellte Ärztinnen und Ärzte für die Verordnung von Krankenfahrten im Zusammenhang mit tagesstationären Behandlungen dauerhaft das Formular 4 nutzen. Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung verordnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nicht, sie dürfen aber nach wie vor Krankenbeförderungen zu stationären Krankenhausbehandlungen verordnen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Praxen können ab sofort zwei Plakatvarianten kostenfrei im Webshop der KBV bestellen, um die Kampagne auch in ihren Wartezimmern präsent zu machen.
Die gesteigerte Honoraranforderung der Arztgruppe und die geringere zur Verfügung stehende Geldmenge führten zu einer vergleichsweise geringeren Auszahlungsquote im Quartal 4/2023.
Verdacht auf Masern? Bitte PCR-Test und IgM-Serologie veranlassen!
Die KV Hamburg warnt davor, die Empfehlung der Regierungskommission für Krankenhausversorgung umzusetzen und die ambulante fachärztliche Versorgung künftig bevorzugt an Krankenhäusern anzusiedeln. "Wir dürfen nicht den Fehler machen, bewährte Strukturen zu gefährden", betont John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, "am Ende würden darunter nicht nur die Praxen, sondern vor allem die Patientinnen und Patienten leiden".
Die KBV setzt ihre Informationsreihe zur elektronischen Patientenakte – kurz ePA – fort. In einer neuen PraxisInfoSpezial stellt sie vor, welche Anforderungen die Praxisverwaltungssysteme erfüllen müssen, damit Praxen ab 2025 schnell und einfach mit der ePA arbeiten können. Außerdem gibt es eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten.
Am 23. Februar 2024 wurde der Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz für natriumperchlorathaltige Arzneimittel durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben. Durch die Feststellung des Versorgungsmangels können die zuständigen Landesbehörden erlauben, nur im Ausland zugelassene Arzneimittel bzw. (im Ausnahmefall) Präparate ohne Zulassung als Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr zu bringen.
Umfrage in Rahmen einer Promotion.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat zum 31. Dezember 2023 die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt. Hier sind die Preise für Ausgangsstoffe und Gefäße zur Abgabe in unveränderter Form („Abfüllung“) oder in Zubereitungen („Rezeptur“) festgelegt. Eine Nachfolgeregelung konnte zwischen DAV und dem GKV-Spitzenverband bisher nicht erzielt werden und es herrscht nach wie vor bei Rezepturen ein vertragsloser Zustand
Veoza® (Fezolinetant) ist seit dem 1.2.2024 auf dem deutschen Markt verfügbar und zur Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS), die mit der Menopause assoziiert sind, zugelassen.
Das ZEPAI (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) hat bekanntgegeben, dass alle Chargen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty für Kinder (5 bis 11 Jahre) der Variante XBB.1.5, die im Zentrallager des Bundes vorhanden sind, am 31. Juli 2024 ihre Haltbarkeit verlieren und anschließend nicht mehr verwendet werden dürfen.
Hochgeschätzt, voller Vertrauen und sich der schwierigen Lage bewusst: So blicken die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf die ambulante Versorgung, genauer auf die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Arbeit der niedergelassenen hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams in über 100.000 Praxen. Doch diese Versorgung ist in akuter Gefahr. Mit der bundesweiten Kampagne „Wir sind für Sie nah“ wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam klarmachen, dass es allerhöchste Zeit für einen gesundheitspolitischen Richtungswechsel ist: Politik muss jetzt handeln!
Die Studie untersucht Ansichten von Psychotherapeut:innen (und Rechtsanwält:innen) gegenüber traumafokussierter Psychotherapie im juristischen Kontext.
Die KBV hat ihr Fortbildungsangebot zum Thema Heilmittel aktualisiert. Zu den überarbeiteten Inhalten gehört, dass Ärzte und Psychotherapeuten seit April 2023 Heilmittel in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt verordnen dürfen.
Die Umfrage findet im Rahmen einer Bachelorarbeit zur Physician Assistant (B.Sc.) an der Carl-Remigius-Medical School in Hamburg statt. Es soll der Blickwinkel von Ärzt:innen in Bezug auf Tabakentwöhnung und tabakabhängige Patient:innen erfasst werden.
Angesichts der niedrigen Impfquoten gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen und Jungen startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Informationskampagne. Damit soll das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung, die das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen senken kann, erhöht werden. Arztpraxen können ihre Patienten mit einem Plakat und einer Infokarte für das Wartezimmer auf die Impfung aufmerksam machen. Anlässe wie die Ende April stattfindende Europäische Impfwoche bieten eine gute Möglichkeit, auf die Bedeutung der HPV-Impfung sowie weiterer Schutzimpfungen hinzuweisen.
Die Lieferschwierigkeiten bei Ozempic® halten nach wie vor an. Bis sich die Versorgungslage stabilisiert hat, bittet der Hersteller darum, weiterhin keine Neueinstellungen vorzunehmen und Ozempic® ausschließlich indikationsgerecht bei Menschen mit Typ 2 Diabetes zu verordnen, die bereits damit behandelt werden
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass bis zum 30. April 2024 weiterhin BtM-Rezepte für die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken genutzt werden dürfen. Hierauf habe man sich mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verständigt. In diesem Zusammenhang hat auch der GKV-Spitzenverband erklärt, entsprechende Verordnungen bis zum 30. April 2024 zu akzeptieren (keine Retaxation). Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) sei entsprechend informiert worden.
Im Rahmen eines Promotionsprojekts an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Universität Augsburg untersucht eine Forschungsgruppe das Zusammenspiel von Sucht und Sexualität.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Zi-Kodierhilfe, Thesauren und Manuale sind nach jährlichem ICD-10-GM-Update mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2024 jetzt online verfügbar.
Ab dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis nicht mehr auf dem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnet, sondern über eRezepte oder auf Muster 16. Diese Änderung erfolgt aufgrund einer Teil-Legalisierung von Cannabis gemäß dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG), das am 1. April 2024 in Kraft tritt.
Ab sofort können Anbieter von Praxissoftware einen Vertrag mit der KBV schließen und damit zeigen, dass sie und ihr System notwendige Anforderungen erfüllen. Dazu gehören transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner und online bereitgestellte Updates. Das sind nur drei beispielhafte Anforderungen der KBV an Praxisverwaltungssysteme (PVS).
Die Garantiequoten des Quartals 2/2024 können ab sofort eingesehen werden.
Ab Donnerstag, den 21.03.2024, nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 1. Quartal 2024 entgegen.
Die KVH hate einen neuen Patientenflyer herausgegeben: Blutzuckerteststreifen für die Selbstmessung. Diese und andere Patienteninformationen sowie Servicehefte können Sie über den Infomaterial-Bestellservice anfordern.
Bestellungen für Influenzaimpfstoffe sollten entsprechend des geplanten Bedarfs bis spätestens Ende März erfolgen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Zurzeit kommt es wiederkehrend zu technischen Beeinträchtigungen beim Anbieter medisign. Als Folge kann es sowohl zu Problemen beim Erstellen (in der Praxis) und Einlösen (in der Apotheke) von E-Rezepten kommen. Auswirkungen sind auch auf das Einlesen von Daten der elektronischen Gesundheitskarten sowie das Signieren von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs) möglich. Aktuell treten die Probleme insbesondere in den Morgenstunden zwischen 8 und 9 Uhr auf. Ein mehrfaches Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke oder ein erneuter Versuch nach wenigen Minuten können zwischenzeitlich helfen. Der für die Störung verantwortliche Anbieter medisign arbeitet weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung.
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg fordert die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit zu schaffen und Bereitschaftsdienstärztinnen und -ärzte von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren stehen fest.Rückwirkend zum 01.01.2024 können Vertragsärzte nun Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe abrechnen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Hamburg, 7. März 2024 - Die KV Hamburg stellt ihr bereitschaftsdienstliches Engagement im Integrierten Notfallzentrum (INZ) am Katholischen Marienkrankenhaus ein. Dies beschloss die Vertreterversammlung (VV) der KVH auf ihrer heutigen Sitzung einstimmig. Die Notfallpraxis der KVH schließt mit Ablauf des 30. Juni 2024.
Physician Assistant ist eine neue Berufsgruppe, die als Bindeglied zwischen Pflegepersonal und Ärzten konzipiert ist. Die Umfrage wird im Rahmen einer Bachelor-Thesis in der FOM University of Applied Sciences durchgeführt.
Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels erhebt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Die Berufsverbände unterstützen das Zi-Praxis-Panel.
Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), so ändert sich das jetzt. Die KBV hat hierzu eine Praxisinformation zusammengestellt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Anlässlich des Welt-HPV-Tags am 4. März bittet die Sozialbehörde die Ärzteschaft darum, bei Eltern, Kindern und Jugendlichen vermehrt über die HPV-Impfung aufzuklären und dadurch die Impfquoten zu erhöhen.
Die Studie richtet sich gezielt an Eltern und Erziehungsberechtige eines Kindes im Alter von 5 bis 17 Jahren, welches Videospiele spielt oder gespielt hat. In der Studie soll neben den Spielgewohnheiten geprüft werden, wie bei Videospielen mit Ausgabemodalitäten, wie digitale Kaufoptionen oder das Kaufverhalten in Spielen, umgegangen wird.
Im Rahmen meiner Doktorarbeit im Institut für Pharmakologie der Medizinischen Hochschule Hannover unter der Leitung von Prof. Dr. Roland Seifert wird eine Umfrage durchgeführt, um die Lieferengpass-Lage von Medikamenten im Zeitraum November 2022 bis jetzt genauer zu analysieren.
Im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts META unter der Leitung von Prof. Wild, Ethik der Medizin, Universität Augsburg, wird eine Studie zu digitalen Gesundheitsanwendungen in der psychischen Gesundheitsversorgung durchgeführt.
GKV-Versicherte, für die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie keine Indikation für eine COVID-19-Impfung vorliegt, haben derzeit dennoch Anspruch auf die Impfung, wenn ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält. Dieser erweiterte Impfanspruch fällt am 1.März 2024 weg. Ab dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Neben dem neuen Ankreuzfeld „SEG“ im Formular wird auch der Verwendungsbereich des Musters 10 zum 1.April 2024 neu ausgerichtet und dementsprechend umbenannt. So heißt der bisherige „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ zukünftig „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“.
Ab dem 1. April können Ärzte und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung für bestimmte Heilmittel ausstellen. Dies betrifft vorab ausschließlich die Ergotherapie.Bei einer Blankoverordnung machen Ärzte und Psychotherapeuten keine spezifischen Angaben zum Heilmittel oder zur Behandlungsmenge, diese Entscheidungen treffen die Ergotherapeuten.
Beim Disease-Management-Programm chronisch obstruktive Lungenerkrankung, kurz DMP COPD, steht ein Software-Update bevor. Die Aktualisierung erfolgt zum 1. April. Die KBV empfiehlt Ärzten, vorher die Dokumentationen für das erste Quartal abzuschließen.
Bis auf Basis der Stikoempfehlung ein entsprechender Beschluss des Bundesausschusses zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft tritt, kann diese Impfung noch nicht zulasten der gesetzlichen Kassen abgerechnet werden und Bexsero® für diese Impfungen nicht über die RPD angefordert werden.
In der kinderärztlichen Versorgung ist die Zulassungssperre teilweise aufgehoben worden. Es können 4,25 Kinderarztsitze neu besetzt werden. Der Hamburger Landesausschuss weist darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte besondere Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung haben, wenn sie sich in den Stadtteilen Billstedt, Bramfeld und Rahlstedt niederlassen wollen. Zudem fördert die KV Hamburg eine Niederlassung in diesen Stadtteilen mit jeweils 35.000 Euro aus dem Strukturfond.
An alle Haus- und Kinderarztpraxen: Sentinelpraxen ermitteln die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen (ARE), insbesondere durch Influenza, RSV und COVID-19. Sentinelpraxen helfen dadurch z.B. den Beginn von Erkrankungswellen, die regionale Verbreitung und die Inzidenz zu erfassen.
Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) haben die KV Hamburg informiert, dass der Nachweis über die Teilnahme eines Versicherten am DMP der DMP-Kennzeichnung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entnommen werden kann.
Es bestehen zur Zeit Uneinigkeiten auf Bundesebene, die dazu geführt haben, dass Apotheken Rezepte der Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements aus Furcht vor Retaxationen nur noch als Privatrezept einlösen.
Funktioniert die Ausstellung des eRezepts bei Ihnen in der Praxis bereits störungsfrei? Bringt Ihnen das eRezept die von der Politik versprochenen Vorteile? Seit der flächendeckenden Einführung des eRezepts ist nun fast ein Monat vergangen – Zeit, um sich ein differenziertes Bild darüber zu machen, ob alles problemlos läuft oder es hier und da noch hakt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg über den Versorgungsgrad zum 01.07.2023 geprüft und festgestellt, dass für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte zurzeit keine Überversorgung mehr besteht. Das geht aus einem Beschluss des Landesausschusses vom 13.11.2023 zum Versorgungsgrad Stand 01.07.2023 hervor.
Ursache sind nach den vorliegenden Informationen Qualitätsprobleme, die eine verspätete Bereitstellung von Neuware zufolge hatte. Aktuell sind Lieferengpässe für einen Marktanteil von ca. 90% gemeldet, welche noch im ersten Quartal 2024 anhalten wird.
Der G-BA Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie ist am 13. Januar in Kraft getreten.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Hamburger Apothekerverein (HAV) hat sich mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Verfahrensweise zum Bezug des Grippeimpfstoffes verständigt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat heute eine erste eigene pädiatrische Praxis (sog. Eigeneinrichtung) in Rahlstedt eröffnet: die KVH Kinderarztpraxis Grubesallee. Die zu regulären Sprechzeiten geöffnete Praxis bietet das gesamte Spektrum der allgemeinen pädiatrischen Versorgung an. Termine können tel. unter 040 / 570 06 780, über die Terminservicestelle der KV Hamburg (116117.de, Tel. 116117) oder über die Homepage der Praxis (www.kinderarztpraxis-grubesallee.de) vereinbart werden.
Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen. Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren.
Ist das verordnete Fertigarzneimittel nicht verfügbar, enthält aber einen auf der Liste aufgeführten Wirkstoff, können Apotheken ohne Rücksprache mit der Praxis das verordnete Arzneimittel austauschen (z.B. veränderte Darreichungsform).
Die Garantiequoten des Quartals 1/2024 können ab sofort eingesehen werden.
Ab heute nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 4. Quartal 2023 entgegen.
Die bisherige Druckversion der Zi-Kitteltaschenthesauren wird durch eine neue digitale und benutzerfreundliche Variante pro Fachgebiet abgelöst.
Auch für das Jahr 2024 sind aufgrund von Veränderungen des Arzneimittelmarktes (z.B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung fnotwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt:
das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die formale Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie, sowie die Änderungen bezüglich der Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen (Anlage 5 Mu-RL) vom 21.September 2023 nicht beanstandet.
Studierende der Technischen Universität München (TUM) und führen derzeit ein Master-Seminar zum Thema „Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ durch. DiGA bezieht sich hauptsächlich auf verschreibungs- und erstattungsfähige „Apps auf Rezept“. Als ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen medizinischen Bereichs bieten DiGA den Patienten individuellere und bequemere medizinische Lösungen und stellen gleichzeitig neue Herausforderungen und Chancen für medizinische Fachkräfte dar.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte beschlossen, zur Früherkennung der Gallengangatresie eine Stuhlfarbkarte in das Gelbe Heft für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen aufzunehmen.
Folgeverordnung für häusliche Krankenpflege sollten in den letzten drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, sofern diese nicht gesetzliche Feiertage sind) vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
In der Woche vom 25. bis 31. Dezember wird kein COVID-19-Impfstoff an die Arztpraxen geliefert, und es ist während dieser Zeit auch nicht möglich, Impfstoffe zu bestellen, wie vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika bekannt gegeben wurde. Praxen, die während der Feiertage impfen möchten, müssen ihre Bestellungen bis zum 12. Dezember aufgeben.Die letzte Impfstoffbestellung für dieses Jahr (bis 12. Dezember, 12 Uhr) ermöglicht es den Praxen, COVID-19-Impfstoffe für die Woche vor und nach Weihnachten in einer einzigen Bestellung aufzugeben. Die Auslieferung erfolgt am 18. Dezember.Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis zum 19. Dezember (12 Uhr) möglich. Die bestellten Impfstoffe werden dann am 2. Januar an die Praxen ausgeliefert. Aufgrund des Neujahrsfeiertags erfolgt die Auslieferung ausnahmsweise am Dienstag statt montags. Nach dieser Ausnahme kehrt die Bestellroutine zum üblichen wöchentlichen Rhythmus zurück.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Mittlerweile liegt ein Statement des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Faxaktion des Medizinischen Behandlungsverbunds GmbH (MBV) vom 01.12.2023 vor. Danach ist das Schreiben, welches das Rote-Hand-Brief-Zeichen trägt, ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen, falsch.
In den letzten Tagen erreichten viele Praxen - nicht nur in Hamburg - ein Fax des "Medizinischen Behandlungsverbunds" (MBV), in dem die Ärzte dazu aufgefordert wurden, wegen angeblicher Haftungsrisiken keine mRNA basierten COVID-19-Impfstoffe einzusetzen und Proben noch vorhandener Imfstoffbestände einzuschicken.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die vorgeschriebenen Mindestpatientenzahlen für intravasale Behandlungen in der Onkologie-Vereinbarung halbiert. Die Reduzierung betrifft die Antragstellung und die Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich darauf geeinigt, diese Änderung umzusetzen.
Ab dem 11. Dezember 2023 können Arztpraxen den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff von Novavax namens Nuvaxovid® XBB.1.5 bestellen. Das Vakzin ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen und dient sowohl der Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen. Es handelt sich um den ersten angepassten Impfstoff auf Proteinbasis, der seit dem 1. November in der Europäischen Union zugelassen ist. Nuvaxovid XBB.1.5 steht als Fertiglösung bereit und erfordert keine Verdünnung. Jedes Vial enthält 5 Dosen zu je 0,5 ml.
Zum 01.01.2024 wird die Heilfürsorge der Polizei zum Zentrum für Personaldienst (ZPD) der Freien und Hansestadt Hamburg verlagert. Der Bereich „DIENSTUNFÄLLE“, der bisher in die Heilfürsorge integriert war, wird ausgegliedert und verbleibt bei der Polizei Hamburg.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Vordruckerläuterungen wurden angepasst
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Schwerpunktpraxis am Pik As (Eiffestraße 398 in 20537 Hamburg) ist eine von drei Schwerpunktpraxen in Hamburg speziell für wohnungs- und obdachlose Frauen und Männer, die einen Anspruch auf medizinische Betreuung haben, das medizinische Regelsystem aber aus verschiedenen Gründen nicht nutzen oder nutzen können. Es wird eine niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Grundversorgung angeboten.Gesucht wird eine Medizinerin/ ein Mediziner für eine wöchentliche Sprechstunde (freitags) mit einer Dauer von 3 Stunden, nach Möglichkeit auch im Vertretungsfall. Erfahrungen mit der Zielgruppe sind gewünscht jedoch keine Voraussetzung.
Praxen, die bis zum 13. November (Mittags) vergeblich versucht haben, ihre TI-Eigenerklärung für das 3. Quartal zu übermitteln, können dies ab sofort wieder tun. Sie bekommen ihre TI-Erstattung für 3/23 dann – leider mit etwas Verspätung – zusammen mit den TI-Pauschalen für das 4. Quartal 2023 ausgezahlt. Der weitaus größte Teil der Vertragspraxen in Hamburg hat ihre TI-Eigenerklärung der KV Hamburg bereits erfolgreich an uns übermittelt. Sie bekommen Ihre TI-Pauschalen für das 3. Quartal pünktlich wie vorgesehen im Januar 2024 ausbezahlt. Diese Praxen können diesen Aufruf ignorieren.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Wir möchten auf einen nächsten Seminartermin des Deutsches Ärzteverlags hinweisen, in dem neue HKS-Referentinnen und -Referenten ausgebildet werden.
Die AOK Rheinland /Hamburg akzeptiert für Kinder und Jugendliche die Verordnungen der für Kinder nicht zugelassenen SSRI (Sertralin, Escitalopram und Duloxetin) ohne Genehmigungsvorbehalt. Diese Zusage gilt zunächst bis zum 31.12.2023.
Der Verband für Qualitätsentwicklung in der Neurologie und Psychiatrie (QUANUP e.V.) hat mit Unterstützung der deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) das erste ambulante Parkinson-Register AMPARKREG eingerichtet, um deutschlandweit verlässliche Zahlen zur Parkinsonerkrankung zu gewinnen.
Pilotprojekt für die pädiatrische Versorgung außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der COVID-19-Impfstoff Comirnaty Original/Omicron BA.1 sowie die nicht angepassten Comirnaty-Impfstoffe für Kinder und Kleinkinder stehen in Kürze nicht mehr zur Verfügung, ebenso wie die Vakzine JCOVDEN und Vidprevtyn Beta. Wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) mitteilte, haben alle Impfstoff-Chargen spätestens am 31. Oktober das Ende der Haltbarkeitsdauer erreicht.
Die bundesweite Befragung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zur Zukunft der ambulanten Versorgung ist gestartet. Seit heute werden alle Praxen per E-Mail bzw.per Post angeschrieben und gebeten, online an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung läuft bis 20. November.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass für die ambulante Beobachtung eines Patienten nach der intranasalen Anwendung des Antidepressivums Spravato®, es seit dem 01.10.2023 eine Vergütung gibt. Bisher durfte das Medikament nur stationär verabreicht werden, nunmehr ist dies auch ambulant möglich.
die Sozialbehörde hat zusammen mit der Schulbehörde (BSB) ein Merkblatt für Schulen, Kitas und Eltern erstellt, um den Umgang mit Atemwegserkrankungen bei Kindern in Einrichtungen zu erleichtern.
Die STIKO aktualisiert im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 ihre Empfehlungen zur Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre, zur Indikationsimpfung für Erwachsene mit bestimmten Risikofaktoren sowie zur beruflichen Indikationsimpfung gegen Pneumokokken. Die STIKO empfiehlt nunmehr die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten, für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, und für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung.
Seit dem 1. Oktober 2023 werden Ärzte für die Beobachtung und Betreuung von COVID-19-Patienten, die mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®) intravenös behandelt werden, vergütet. Diese Vergütung erfolgt über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01546 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und beträgt 491 Punkte (56,42 Euro).
Seit diesem Jahr sind aktive Impfungen und ein weiterer Antikörper zur RSV-Prophylaxe verfügbar. Sie sollen RSV-Infektionen bei den Risikogruppen Ältere und Säuglinge vorbeugen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird im kommenden Jahr erwartet. Deshalb sind die neuen Impfstoffe zurzeit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen.
Der Verband für Qualitätsentwicklung in der Neurologie und Psychiatrie (QUANUP e.V.) hat mit Unterstützung der deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) das erste ambulante Parkinson-Register AMPARKREG eingerichtet, um deutschlandweit verlässliche Zahlen zur Parkinsonerkrankung zu gewinnen.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (§ 135 Abs. 2 SGB V) wurde überarbeitet und aktualisiert. Die geänderte Fassung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Dies betrifft auch die Voraussetzungen zum Erlangen einer Abrechnungsgenehmigung. Bereits bestehende Genehmigungen bleiben hiervon unberührt. Die aktuelle Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie finden Sie hier.
Aufgrund des bundesweiten Feiertags am Dienstag, dem 3. Oktober, ändert sich die Bestellfrist für COVID-19-Impfstoffe. Arztpraxen reichen ihre Impfstoffbestellung für die Woche ab 9. Oktober bereits bis spätestens Montag, 2. Oktober, 12 Uhr, in der Apotheke ein.Der Liefertermin ändert sich dadurch nicht, die Praxen erhalten am Montag, 9. Oktober, ihre Impfstoffe.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH die entsprechenden Jahresberichte. Sie werden im 3. Quartal des Folgejahres veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Zentrum für Pandemie‐Impfstoffe und ‐Therapeutika (ZEPAI) hat uns darüber informiert, dass sich die Markteinführung und damit auch die Bestellmöglichkeit und Auslieferung des COVID‐19‐Impfstoffs Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Injektionsdispersion (blaue Kappe) nach Mitteilung des pharmazeutischen Unternehmers BioNTech verschieben wird.
Ab Montag, den 25.09.2023, nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 3. Quartal 2023 entgegen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Sonder-Telegramm zur Protest-Kampagne „Hamburg droht der PraxenKollaps“
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Genehmigungen für genehmigungspflichtige Leistungen ungültig und müssen neu beantragt werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung gefährdet die ambulante vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung in Hamburg. Es drohen verkürzte Sprechstundenzeiten, längere Wartezeiten, Aufnahmestopps und Praxisschließungen. Darauf wies heute die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg auf einer Pressekonferenz hin. Außerdem kündigte sie Protestmaßnahmen an und forderte die Bundesregierung auf, endlich deutlich gegenzusteuern und das Vertragsarztsystem zu stärken.
Unterstützen Sie die Masterarbeit zum Thema Skoliosen und /oder das Praxisprokjekt zum Thema Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen. Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für diese Personengruppe nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Zum nunmehr sechsten Mal startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem PraxisBarometer Digitalisierung im September eine Befragung zum Stand der Digitalisierung in den Praxen. Das PraxisBarometer soll aufzeigen, welche Erfahrungen die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemacht haben: Wie funktionieren die Anwendungen der Telematikinfrastruktur? Wo sehen Praxen die größten Digitalisierungspotentiale? Welche Faktoren stehen der Digitalisierung im Weg? Ab Anfang September werden dazu bundesweit rund 9.000 zufällig ausgewählte Ärzte und Psychotherapeuten vom IGES Institut angeschrieben, das die Erhebung im Auftrag der KBV durchführt und wissenschaftlich begleitet.
Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in jährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt. Der Versand an die auskunftspflichtigen Praxen erfolgt Anfang Oktober diesen Jahres auf Basis einer rotierenden Stichprobenziehung. Mit den Ergebnissen kann aus derzeitiger Sicht im Sommer 2024 gerechnet werden. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Die Zulassungen für an die Corona-Variante BA.4-5 angepassten Comirnaty-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer wurden erweitert. Die COVID-19-Impstoffe Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (5/5 Mikrogramm) für Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (15/15 Mikrogramm) für Personen ab zwölf Jahren können nun sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung verwendet werden.
KV Hamburg beteiligt sich an Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!“
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden PDF.
Das elektronischen Rezept (E-Rezept) soll ab 2024 der Standard für die Verschreibung von verschreibungspflichtigen Arzneimittel für gesetzlich Versicherte werden. Für Sie als Praxisteam wird es daher wichtig sein, sich schon im Vorfeld intensiv mit dem E-Rezept zu beschäftigen und gemeinsam im Team die Prozesse und Abläufe zu erproben. Mittlerweile haben einige von Ihnen bereits Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt.Wann/Wo:Für eine gute Vorbereitung bieten wir gemeinsam mit der gematik am 20. September 2023, 17.30 bis circa 19.00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zum E-Rezept an.In der Veranstaltung wird es neben einem Update zum aktuellen Stand des E-Rezepts ein digitales Schulungsangebot mit ausgewählten Herstellern von Praxisverwaltungssystemen geben. In Break Out-Sessions werden Ihnen die Hersteller demonstrieren, wie das E-Rezept im jeweiligen System ausgestellt wird. Die Hersteller und Fachkolleg:innen der KV stehen für Ihre offenen Fragen rund um die Umstellung auf das E-Rezept zur Verfügung.Anmeldung: Mit Blick auf die kommende Verbindlichkeit des E-Rezepts für Ärztinnen und Ärzte möchten wir Ihnen die Veranstaltung sehr gerne ans Herz legen. Wenn Sie teilnehmen möchten, können Sie sich über folgenden Link anmelden: https://go.gematik.de/gematik-trifft-kv-e-rezeptBitte um Unterstützung:Je nach Erfahrungswert werden einige von Ihnen bereits das E-Rezept in Ihrer Praxis eingeführt haben. Um den Kolleginnen und Kollegen einen Eindruck davon geben zu können, wie die Umstellung bei Ihnen funktioniert hat, möchten wir im Rahmen des Events gerne kurze Videoclips (max. 30 Sek.) einspielen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über folgenden Link ein kurzes Video schicken, in dem Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen: https://www.gematik.de/veranstaltungen/uploadBei Fragen zu der Veranstaltung können Sie auch gerne direkt an DialogDigital@gematik.de wenden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eine neue Herausforderung für die Psychosomatik
KV Hamburg beteiligt sich an Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!“
KV Hamburg beteiligt sich an Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!“
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlichte Reihe "Labordiagnostische Empfehlungen" (Laborpfade) bietet Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung eine Entscheidungshilfe für die stufenweise und effiziente Anwendung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen zur Erstdiagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen. Die bisherig veröffentlichten Laborpfade dienen zur Abklärung von Schilddrüsenerkrankungen sowie der Anämie bzw. dem Eisenmangel. Neu dazugekommen sind jetzt die Empfehlungen zur Abklärung einer Thrombozytose.
Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat eine befristete Regelung getroffen, um Versorgungslücken bei der außerklinischen Intensivpflege zu vermeiden. Laut diesem Beschluss darf die außerklinische Intensivpflege befristet auch ohne eine vorherige Potenzialerhebung ärztlich verordnet werden.
Ab sofort wird der Test auf Hepatitis B bei Frauen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben. Die entsprechende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten.
Eine wesentliche Änderung ist die Umstellung auf eine monatliche Auszahlung der TI-Pauschale. Die KV Hamburg muss zunächst den Prozess für die Ermittlung und Auszahlung der Pauschale festlegen. Anschließend informieren wir unsere Mitglieder über das weitere Vorgehen. Es wird gebeten, keine Rechnungen einzureichen. Die notwendigen Daten für die Auszahlung werden den Quartalsabrechnungen entnommen.
Wie steht es um die Notfallversorgung in Deutschland? Was für Menschen arbeiten dort? Was läuft schlecht, aber auch was läuft vielleicht gut? Wo kann man unabhängig vom Problem "Personalmangel" ansetzen?Unter allen Teilnehmenden wird ein 100-Euro-Amazon-Gutschein verlost.Alle Informationen im Flyer.
Staffel 3, Folge 2 des Karriere-Podcast "Operation Karriere" für junge Mediziner:innen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Seit dem 1. Juli 2023 ist der 116117 Terminservice nur noch über das sichere Netzwerk der KVen (SNK) bzw. die Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar. Dadurch wird das Risiko von Hackerangriffen minimiert und die Gesundheitsdaten von Praxen und Patient:innen besser geschützt. Wie Sie sich anmelden, zeigt die PDF-Anleitung.
Gebraucht, neuwertig oder neu - alles, was geht! Es werden dringend Gehhilfen, Rollstühle und ähnliches für die Verletzten in der Ukraine benötigt.
Der neue Abrechnungsnewsletter für das Quartal 3/2023 ist erschienen. Wir stellen wir Ihnen hier alle relevanten Informationen zu den Leistungsziffern sowie den dazugehörigen Abrechnungsmodalitäten für das neue Quartal kurz und kompakt zusammen. Wählen Sie einfach Ihre Fachgruppe aus und Sie bekommen die für Sie individuell wichtigen Änderungen.
Die Umfrage wird durch die Frauenklinik am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München durchgeführt. Die Ergebnisse sollen der Verbesserung der interdisziplinären Prävention von MRONJ und Versorgung von Patient:innen mit MRONJ dienen.
Es handelt sich um drei Fragenkomplexe. Die Teilnahme ist bis zum 6. Juli möglich.
Mit dem heutigen Tag tritt die Neuregelung der Mutterschaftsrichtlinie in Kraft, dass Frauen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden können. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben, mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko im Mutterleib zu senken
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Für Behandlungen, die ab dem 01. Juli 2023 stattfinden, wurden neue Preise vereinbart.
Für Behandlungen, die ab dem 01. Juni 2023 stattfinden, wurden auch für die Ernährungstherapie neue Preise vereinbart.
Die Garantiequoten des Quartals 3/2023 können ab sofort eingesehen werden.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 2/2023 freigeschaltet.
Während der Corona-Pandemie mussten viele Schutzmaßnahmen etabliert und mehrfach angepasst werden, um die Verbreitung des Virus so gut wie möglich einzudämmen. Nach über drei Jahren ist die Pandemie nun – auch „offiziell“ – vorbei. Alle verbindlichen flächendeckenden Maßnahmen wurden aufgehoben und die Hygiene in medizinischen Einrichtungen kann wieder auf das „normale Niveau runtergefahren“ werden. Dies ist ein guter Zeitpunkt, die Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu überdenken und ggf. anzupassen.
Am Mittwoch, dem 28. Juni ab 13:30 h feiert das Hamburger MRE-Netzwerk im Julius-Adam-Saal in der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sein 12 -jähriges Jubiläum, nachdem das 10-jährige ausfallen musste.
Der G-BA hat am 11.10.2022 beschlossen, das Arzneimittel Olumiant® (Baricitinib) in die Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) der AM-RL aufzunehmen.
Ab dem 5. Juli 2023 werden Impfstoffdosen des Spikevax Orig./BA.1-Vakzins von Moderna geliefert, die nach Beginn des Auftauprozesses nur noch für 14 Tage im Kühlschrank haltbar sind. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bekannt gegeben, dass die neunmonatige Haltbarkeitsdauer der letzten Charge dieses COVID-19-Impfstoffs im Zentrallager des Bundes am 5. Juli 2023 endet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund des anhaltenden Lieferengpasses von Aspirin i.v. 500 mg und parenteralen Acetylsalicylsäure (ASS)-Produkten in Deutschland sowie im europäischen Ausland, der sich voraussichtlich noch weiter verschlechtern wird, veröffentlichte die Firma Bayer Vital GmbH in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammenfassend nachstehende Informationen.
Zum 1. Juli werden neue Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen.
Es soll im Rahmen einer anonymen Umfrage der Fresnius Hochschule über diese Erhebung in Hamburger Gesundheitseinrichtungen aufgezeigt werden, wie aktiv diese schon in Nachhaltigkeitsfragen wie u.a. Müllreduktion und Energiesparen sind, welche Maßnahmen bereits zur Anwendung kommen und wo die zentralen Herausforderungen und ungenutzten Potenziale liegenDie Antworten helfen, eine Analyse durchzuführen und konkrete Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Diese Umfrage wird bis zu 10 Minuten dauern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Seit Dezember vergangenen Jahres bestehen bereits Lieferengpässe bei der Insuman-Reihe von Sanofi. Im Laufe des Jahres 2023 hätten die Produkte jedoch wieder regulär verfügbar sein sollen. Nun informiert Sanofi-Aventis Deutschland GmbH in einem Schreiben vom 25.05.2021 über die weltweite Einstellung der Produktion der Arzneimittel INSUMAN BASAL, INSUMAN RAPID und INSUMAN COMB25.
Die interdisziplinär am UKE durchgeführte longitudinale Gesundheitsstudie HCHS hat 16.000 Studienteilnehmer:innen zu vier neu aufgetretenen medizinischen Ereignissen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Beinvenenthrombose und Lungenembolie) befragt.
Aufgrund eines Aktivierungsfehlers beim Emerade® Fertigpen werden alle Chargen auf Distributions- sowie auch auf Patientenebene zurückgerufen.
Die psychoonkologische Forschungsgruppe am Universitätsklinikum Leipzig hat das von der Deutschen Krebshilfe geförderten Forschungsprojekts initiiert. In einem ca. 12-wöchigen Schreibprogramm hat Onko-STEP das Ziel, die Angstsymptomatik bei den jungen Betroffenen zu reduzieren. Die Teilnehmer:innen werden dabei engmaschig von einer:m Therapeut:in begleitet und bekommen wöchentlich eine Schreibaufgabe mit therapeutischem Inhalt zugeteilt.
Die ursprünglich bis zum 7. April 2023 befristete Sonderregelung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) für eine erweiterte Substitutionsmöglichkeit von Arzneimitteln in Apotheken wird bis zum 31. Juli 2023 verlängert.
Eine 24-seitige Informationsbroschüre zur seit dem 1. Januar 2023 gültigen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie ist in der Reihe "PraxisWissen" der KBV erschienen.
Seit Mai bieten wir das Telegramm auch als mobilfähiges eTelegramm an. Auf die Inhalte greifen Sie dann – wenn Sie dies wünschen – bequem über ein verlinktes Inhaltsverzeichnis zu. Optional können Sie im gleichen Schritt eine bestehende Versendung per Fax stornieren.
Überraschende Neuinterpretation der SSB-Vereinbarung durch die Krankenkassen: seit dem Verordnungsquartal 01/2022 wird die Verordnung von Zemuko® Universalkompresse im Sprechstundenbedarf durch die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) beanstandet. In den Jahren zuvor gab es dafür keine Beanstandungen. Die Kehrtwende kommt überraschend: Es wäre fair und vertragspartnerschaftlich gewesen, wenn die Kostenträger die KV Hamburg im Vorfeld über die neue Bearbeitungspraxis informiert hätten, um den Vertragsärztinnen und -ärzten die Gelegenheit zu geben, ihr Verordnungsverhalten anzupassen. Doch eine Vorwarnung ist ausgeblieben.
Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat Zulassungsprüfungen von DMP-Schulungsprogrammen durchgeführt. Als ein Ergebnis dieser Prüfung hat das BAS der HBSP-Schulung die DMP-Zulassung entzogen.
Ziel der Studie ist es, das Nutzungsverhalten von und die Zufriedenheit mit digitalen Psychotherapie-Interventionen, wie der Videosprechstunde oder gesundheitsbezogenen Apps, von NutzerInnen, wie ambulant tätigen PsychotherapeutInnen und PatientInnen, deutschlandweit zu erheben. Da die therapeutische Beziehung im Rahmen der Psychotherapie einen zentralen Wirkungsfaktor darstellt und auch maßgeblich den Therapieerfolg beeinflusst, zielt die Studie zudem darauf, die therapeutische Allianz im digitalen Therapiekontext zu evaluieren.
Über Labordiagnostik bei Verdacht auf Eisenmangel informiert eine neue Ausgabe der Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“ der KBV. Sie soll Ärztinnen und Ärzte beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik und weiterführenden Diagnostik unterstützen. Die Ausgabe steht ab sofort auf der Internetseite der KBV zur Verfügung.
Nachdem bereits seit März d.J. die Folgeverordnung zur Häuslichen Krankenpflege per Videosprechstunde möglich ist (siehe auch KVH-Telegramm vom 31.5.2023), können ab sofort auch Folgeverordnungen von Hilfsmitteln unter gleichen Bedingungen ausgestellt werden:
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Bei der Ausstellung patientenindividueller Verordnungen von Paxlovid ist seit dem 8. April als Kostenträger nicht länger das Bundesamt für Soziale Sicherung, sondern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person einzutragen.
Mit Abschaffung der Maskenpflicht in Arztpraxen zum 8. April 2023 ist jetzt auch die letzte Corona-Schutzmaßnahme entfallen. Bei Bedarf verbleibt den Praxen allerdings weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechtes eine entsprechende Anordnung auszusprechen.
Die Vergütung für die ärztliche Impfleistung wurde zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landesebene verhandelt und auf 15 € zunächst befristet bis zum 31.12.2023 festgelegt.
Die Produkte Trulicity® und Ozempic®, mit den enthaltenen GLP-1 Rezeptoragonisten Dulaglutid bzw. Semaglutid, sind in Deutschland zugelassen zur Mono- oder Kombinationstherapie des Diabetes mellitus Typ 2. Seit Beginn 2022 wird ein stetiger Anstieg des Verbrauchs beobachtet, so dass die bedarfsgerechte Versorgung nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. Nach Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dies zumindest teilweise auf den Einsatz der Produkte in der Behandlung der Adipositas (Off Label Use) zurückzuführen.
Innerhalb einer Umfrage des Lehrstuhls für Klinische und Biologische Psychologie (Leitung: Prof. Dr. Rita Rosner) der KU Eichstätt-Ingolstadt soll herausgefunden werden, ob Patient:innen mit klimawandelbezogenen Gedanken oder Gefühlen in Ihrer therapeutischen Arbeit vorkommen und welche Meinung Sie zum Umgang mit klimawandelbezogener Gedanken und Gefühle im therapeutischen Setting haben.
Seit dem 1. April 2023 muss die Praxissoftware bei eRezepten die Ausstellung von sogenannten Mehrfachverordnungen ermöglichen.
Die neue Preisliste, als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V für die Ergotherapie finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Anfang für den Ausstieg aus den Honorarbudgets ist gemacht. Nach dem Beschluss des Bundestags vom 16.03.2023 werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet.
Der G-BA hat beschlossen, dass die Toleranzzeit für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zu Lasten der Regelversorgung noch bis zum 30.06.2023 verlängert wurde. Es werden hierfür die üblichen Abrechnungsziffern (GOP 01716, 01717, 01718, 01719) genutzt.
Das PEI hat nach Prüfung der Vorbestellungszahlen festgestellt, dass die Anzahl der vorbestellten Impfstoffdosen derzeit noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippe-Saison abweicht, was schlimmstenfalls zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit in der nächsten Saison führen könnte. Dies gelte sowohl für Standarddosis-Impfstoffe, als auch für Hochdosis-Impfstoffe (laut StiKo-Empfehlung Impfstoff für Personen ab 60 Jahren).
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 1/2023 freigeschaltet.
Mit dem Ende der besonderen Rahmenbedingungen wird die Bewertung der GOP 32816 für den Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus-SARS-CoV-2 auf die im EBM im Grundsatz geltende Bewertung von 19,90 Euro (bisher 27,30 Euro) für einen direkten Erregernachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik abgesenkt, erfolgt aber weiterhin extrabudgetär. Die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung entfällt als Abrechnungsvoraussetzung.
Die Garantiequoten des Quartals 2/2023 können ab sofort eingesehen werden.
Die Zi-Kodierhilfe, mit ihren individuellen Hilfen zur Nutzung einzelner ICD-Kodes, ist nach jährlichem ICD-10-GM-Update durch das BfArM mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2023 online unter als App für Android- und iOS-Geräte verfügbar.
Aufgrund der Vorteile des E‐Mail‐Verfahrens ist das Zi daher im Rahmen des Zi-Panels daran interessiert, die Grundlage an E‐Mail‐Adressen aus dem Bundesarztregister weiter zu verbessern.
Die bisherigen Corona-Sonderregelungen zur telefonischen AU bei leichten Atemwegsinfekten und zur telefonischen „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) laufen Ende März 2023 aus.
Folgeverordnungen häuslicher Krankenpflege (HKP) können nun auch per Videosprechstunde erfolgen.
Ziel dieser Befragung ist es zu erfassen, inwiefern Psychotherapeut*innen (in Ausbildung) und therapeutisch tätige Psycholog*innen und Mediziner*innen bereit sind, Patient*innen mit posttraumatischer Symptomatik zu behandeln.
Die bereits fünfte Erhebungswelle im Zi-MVZ-Panel startete am 1. März 2023. Das Zi-MVZ-Panel dient der Darstellung der wirtschaftlichen Lage sowie der Versorgungstätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren. Zur Teilnahme eingeladen sind Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der vertrags-ärztlichen und -pychotherapeutischen Versorgung. Die Einladung erfolgt per Briefpost. Der Erhebungszeitraum ist auf zwei Monate begrenzt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH an dieser Stelle die entsprechenden Jahresberichte. Sie werden im 3. Quartal des Folgejahres veröffentlicht.
Das antivirale Medikament Lagevrio® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten darf in Deutschland nicht mehr verordnet werden. Der Bund hat die Abgabe des zentral beschafften Arzneimittels gestoppt.
Die Schwerpunktpraxis am Pik As sucht ab April eine Medizinerin oder einen Mediziner für eine Sprechstunde wöchentlich mit einer Dauer von drei Stunden. Erfahrungen mit der Zielgruppe sind gewünscht, jedoch keine Voraussetzung. Es erwartet Sie ein erfahrenes Team, welches Sie gerne am Anfang unterstützt. Die Tätigkeit in der Sprechstunde wird in Partnerschaft der KV Hamburg, der gesetzlichen Krankenkassen und der Hamburger Sozialbehörde mit einem Stundensatz von 70 Euro vergütet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Türkiye ve Suriye'deki deprem bölgeleri için bağış yapmak isteyenlerin dikkatine
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Sie wird weder verlängert noch aktualisiert. Damit enden in Hamburg nicht nur die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, sondern auch die fünftägige Isolationspflicht.
Die KV Hamburg möchte sich auf diesem Wege noch einmal bei allen Praxen bedanken, die sich um Geflüchtete aus der Ukraine gekümmert haben und dies weiterhin tun. Uns erreichte ein Brief der Ukrainischen Ärztevereinigung Deutschland e.V. (UÄVD), der sich an alle Praxen richtet, die sich mit Spenden an unserer Sammelaktion für Medikamente und Medizinprodukte für die Ukraine beteiligt haben.
Zur Anspruchsprüfung fordert die Bundeswehr bei den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Original Bundeswehr-Überweisungsscheine Bw-2535 an. Die Scheine sollen fortan nicht mehr an die Kassenärztliche Vereinigung gesendet werden, weil die Bundeswehr sich direkt an die Praxen wendet!
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund des sich ständig verändernden Marktes für Arzneimittel (z. B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) sind jährliche Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung für eine sinnvolle Steuerung notwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt.
Derzeit besteht ein Lieferengpass von CRH FERRING® 100 Mikrogramm in Deutschland.
Wir möchten auf einen nächsten Seminartermin des Deutsches Ärzteverlags hinweisen, in dem neue HKS-Referentinnen und -Referenten ausgebildet werden. Alle Informationen finden Sie hier.Fragen bezüglich der Fortbildungsveranstaltung Hautkrebs-Screening der Ärztekammer Hamburg beantwortet Ihnen Frau Rawald unter 040 202299-306 gerne.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests weiter eingeschränkt: Ab Montag den 16.01.2023 sind Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei.
Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können nun ebenfalls psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Der Beschluss ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Beschluss ist auf der Internetseite des G-BA abrufbar.
Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem Konjugatimpfstoff wird von der Stiko zur Grundimmunisierung für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen und gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (SI-RL; www.g-ba.de) .
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mitgeteilt, dass sich ab 1. Januar 2023 die Preise für veranlasste Heilmittel der Physiotherapie in zwei Stufen erhöhen.
Im Moment erreichen uns viele Anrufe, da ein namhafter Softwareanbieter bei Verbandstoffen eine private Rezeptierung vorgibt.Aus diesem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Versicherte Anspruch haben auf die Versorgung mit Verbandmitteln (§ 31 Abs. 1 SGB V). Dies gilt für die Versorgung sowohl von akuten als auch von chronischen Wunden. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 Abs.1 SGB V). Es bestehen keine weiteren Einschränkungen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verordnung erfolgt auf Muster 16 ohne Angabe einer Diagnose.Weitere Informationen darüber finden Sie hier.Update vom 23.01.2023: Software-Probleme bei der Verordnung von Verbandstoffen behobenDie Firma teilte uns kürzlich mit, dass der Fehler mit dem nächsten Quartalsupdate behoben werde. Bis dahin können Sie auf [Rezept belassen] klicken, dann wird es auf dem normalen Kassenrezept verordnet.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte meldet derzeit mehr als 300 Lieferengpässe bei Medikamenten – neben Blutdrucksenkern, Lipisenkern und weiteren Standardwirkstoffen zur Behandlung chronischer Erkrankungen ist vor allem die Versorgungslage in der ambulanten Pädiatrie angespannt.
2019 hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Vergütungsanreize geschaffen, damit gesetzlich Versicherte schneller Termine in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen bekommen. Zum 1. Januar 2023 modifiziert der Gesetzgeber diese TSVG-Konstellationen: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle(TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 2/2022 freigeschaltet.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 4/2021 freigeschaltet.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 3/2021 freigeschaltet.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 2/2021 freigeschaltet.