Verordnung zur Häuslichen Krankenpflege nur noch mit neuem Formular möglich
Seit dem 1. Juli 2024 ist für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ausschließlich das neue Formular zulässig, welches die Option der Blankoverordnung enthält.
Die alten Formulare sind inzwischen ungültig und werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.
Allerdings haben noch nicht alle Pflegedienste mit den Krankenkassen einen entsprechenden Vertrag zur Blankoverordnung abgeschlossen. Daher wird empfohlen, vor der Ausstellung einer solchen Verordnung Rücksprache mit dem beauftragten Pflegedienst zu halten.