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06.12.2024

Resolution: Schnellstmögliche gesetzliche Umsetzung der hausärztlichen Entbudgetierung und gesetzliche Klarstellung der Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages dazu auf, zwei zentrale gesundheitspolitische Initiativen noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren: Die hausärztliche Entbudgetierung und die Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst. Über die Bedeutung beider Maßnahmen besteht fraktionsübergreifend Konsens. Ihre Umsetzung duldet keinen Aufschub mehr.

Hausärztliche Entbudgetierung

Der Erhalt einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung ist essentiell für die Menschen in unserem Land – und für das Gelingen der jüngst beschlossenen Krankenhausreform. Schon heute sind bundesweit Hunderte von hausärztlichen Sitzen unbesetzt, die wohnortnahe Versorgung erodiert zusehends. In Hamburg haben wir die Besonderheit, dass eine systematische Unterfinanzierung die Bereitschaft der nachrückenden Ärztegeneration hemmt, sich hausärztlich niederzulassen: Die Hausärztinnen und Hausärzte bekommen einen großen Teil der erbrachten Leistungen nicht vergütet: Die Auszahlungsquote lag zuletzt bei nur 75 Prozent des vereinbarten Honorars.

Um diese Entwicklung aufzuhalten und den ärztlichen Nachwuchs wieder stärker für ein Engagement in der vertragsärztlichen wohnortnahen Versorgung zu motivieren, ist die hausärztliche Entbudgetierung unabdingbar.

Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst

Auch die Sozialversicherungspflicht für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Notdienst ist nicht im Sinne unserer Patienten. Aufgrund massiver Kostensteigerungen wird es schwieriger, Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen, die die Dienste übernehmen. Darüber hinaus entbehrt es jedweder logischen Grundlage, dass der vertragsärztliche Notdienst, der von freiberuflichen Ärzt:innen in Selbstverwaltung organisiert, durchgeführt und zu einem Großteil aus eigener Tasche finanziert wird, sozialversicherungspflichtig sein soll.

Bleibt eine gesetzliche Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit aus, so wird es zu massiven Einschränkungen der Bereitschaftsdienstangebote kommen. Eine gesetzliche Klarstellung ist insofern dringend erforderlich und wird unmittelbar zu einer Versorgungsverbesserung beitragen.