Qualität in der Praxis
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist für die Gewährleistung der medizinischen Qualitätsstandards zuständig. So dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur dann vom Vertragsarzt erbracht werden, wenn die laut Gesetz erforderlichen Qualifikationen nachgewiesen wurden.
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