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27.12.2024

KVH und Kassen einigten sich zur Honorierung der Impfungen gegen Affenpocken, RSV und Denguefieber

Damit neue Impfungen – nach Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie – im Sachleistungsprinzip erbracht und abgerechnet werden können, müssen sich auf regionaler Ebene KV’en und Kassen auf ärztliche Impfhonorare je Impfung einigen. In Hamburg haben die Vertragspartner jetzt folgende Impfhonorare – ab 01.01.2025 - festgelegt:

ImpfungHonorarImpfindikation
Affenpocken (M-Pox)10,39 €Personen mit erhöhtem Expositions- bzw. Infektionsrisiko
Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV)    10,33 €Personen ab 75 J. und ab 60 J. mit Risikofaktoren
Dengue8,36 €Spez. Labortätigkeit/ berufsbedingte Reisen in Risikogebiete
ACHTUNG: Meningokokken BNoch keine Einigung! 

Die Einigung unterliegt auf Kassenseite noch dem Gremienvorbehalt!