KVH und Kassen einigten sich zur Honorierung der Impfungen gegen Affenpocken, RSV und Denguefieber
Damit neue Impfungen – nach Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie – im Sachleistungsprinzip erbracht und abgerechnet werden können, müssen sich auf regionaler Ebene KV’en und Kassen auf ärztliche Impfhonorare je Impfung einigen. In Hamburg haben die Vertragspartner jetzt folgende Impfhonorare – ab 01.01.2025 - festgelegt:
Impfung | Honorar | Impfindikation |
Affenpocken (M-Pox) | 10,39 € | Personen mit erhöhtem Expositions- bzw. Infektionsrisiko |
Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) | 10,33 € | Personen ab 75 J. und ab 60 J. mit Risikofaktoren |
Dengue | 8,36 € | Spez. Labortätigkeit/ berufsbedingte Reisen in Risikogebiete |
ACHTUNG: Meningokokken B | Noch keine Einigung! |
Die Einigung unterliegt auf Kassenseite noch dem Gremienvorbehalt!