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27.01.2025 Praxis-IT und Telematik

ePA - Elektronische Patientenakte

Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, wenn sie nicht wiedersprechen. Darin werden Gesundheitsdaten und Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation gespeichert. Die ePA ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur. Praxen greifen auf sie mit ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) zu.

Start der ePA zunächst nur in ausgewählten Testpraxen

Am 15. Januar hat die Erprobung der ePA in rund 230 Praxen, Krankenhäusern und Apotheken in Modellregionen in Hamburg (hier knapp 50 Praxen, Krankenhäusern und Apotheken), Franken und Nordrhein-Westfalen begonnen.

Zunächst sind ausschließlich diese Einrichtungen berechtigt, die ePA zu nutzen. Sie werden eigens dafür freigeschaltet.

Die Krankenkassen haben seit 15. Januar begonnen, die Akten für ihre Versicherten anzulegen. Zunächst sollen die alten ePA-Akten migriert werden. Danach erfolgt die Anlage der Akten in den Modellregionen und erst dann die deutschlandweite Ausstattung. Ansprechpartner bei Fragen der Versicherten zur ePA sind die Krankenkassen.

epa für alle

Bundesweiter Starttermin steht noch nicht fest

Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der ePA starten. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der ePA. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll der bundesweite Rollout im März oder April erfolgen.

Die KV Hamburg unterstreicht: Grundvoraussetzung für die bundesweite Einführung ist, dass sich die ePA im Alltag bewährt. Außerdem muss die ePA für die Patientinnen und Patienten sicher sein.

Online-Fortbildung der KBV: Die ePA für alle

Adressierung der vom CCC dargestellten Sicherheitslücken

Die KV Hamburg legt großen Wert auf eine solide Sicherheitsstrategie. Die vom Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitsprobleme sind vor dem Rollout zu beheben. Nur so ist der bundesweite Start der ePA zu unterstützen.

Mehr Infos hier zur TI-Sicherheit auf der Homepage der KVH.

Nach Angaben der gematik ist im Konsens mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Sicherheitsexpert:innen der gematik ein Maßnahmenpaket entwickelt worden, welches die Punkte des CCC adressiert. Diese vereinbarten Maßnahmen sollten passgenau zum jeweiligen Schritt der Einführung umgesetzt werden. Geschieht dies, würde auch das BSI die Rollout-Phasen der ePA unterstützen.

Mehr Informationen in den FAQ auf der Homepage der gematik.