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30.09.2024

Vergütungserhöhung im DMP-Vertrag Brustkrebs

Zum 01.10.2024 wird der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.

Gleichzeitig konnte die KVH mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.

 Leistungsbeschreibung

GOP

 

ALT

Vergütung bis 30.09.2024

NEU

Vergütung ab 01.10.2024

Ausführliche, symptomorientierte Beratung mindestens 15 Minuten, einmal im Dokumentationszeitraum992127,50 €15,00 €
Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung vor der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall9921315,00 €30,00 €
Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung nach der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall9921415,00 €30,00 €

Um Leistungen nach dem DMP-Vertrag zu erbringen bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung, die der Arzt bei der KVH beantragt. Ärzte, die bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Bislang am DMP-Vertrag teilnehmende Brustkrebspatientinnen müssen auch nicht erneut ins DMP eingeschrieben werden.

Den vollständigen DMP-Vertrag Brustkrebs mit allen Anlagen finden Sie hier