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DMP Osteoporose
Seit dem 01.01.2025 gibt es in Hamburg einen DMP-Vertrag zu Osteoporose. Teilnahmeberechtigt sind Hausärzte gem. § 73 Abs. 1a SGB V und Orthopäden. Diese müssen eine Abrechnungsgenehmigung bei der KV Hamburg beantragen.
Im Rahmen des DMP Osteoporose ist als Schulungsprogramm für Patienten das „Patientenprogramm Osteoporose der Orthopädischen Gesellschaft Osteologie“ vereinbart worden. Zur Erbringung der Schulung ist ebenfalls eine Abrechnungsgenehmigung bei der KV Hamburg zu beantragen. Notwendig dafür ist die Vorlage einer Schulungsberechtigung.
Interessierte Ärzte wenden sich hierfür an die OSTAK Osteologie Akademie GmbH. Die nächsten Termine finden Sie auf deren Homepage.
Den vollständigen DMP-Vertrag Osteoporose mit allen Anlagen finden Sie hier.