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13.05.2024

Aktuelle Informationen zum Lieferengpass Irenat® (Wirkstoff Natriumperchlorat)

Am 23. Februar 2024 wurde der Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz für natriumperchlorathaltige Arzneimittel durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben. Durch die Feststellung des Versorgungsmangels können die zuständigen Landesbehörden erlauben, nur im Ausland zugelassene Arzneimittel bzw. (im Ausnahmefall) Präparate ohne Zulassung als Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr zu bringen.

Bislang wurden folgende Gestattungen (Erlaubnisse) auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinterlegt:

1. Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen (Fertigarzneimittel ohne Zulassung, ab 01. April 2024, befristet bis Ende Lieferengpass)

  • 1 x 20 ml (PZN 19275337), Apotheken-Verkaufspreis € 112,31*, Vertrieb über Apotheken/Großhandel
  • 10x 20 ml (PZN 19275343)*, nur über den Direktvertrieb

Gleiche Dosierung wie beim deutschen Irenat®: 1 ml Lösung (ca. 15 Tropfen) enthält 300 mg Natriumperchlorat.

2. Irenat Tropfen 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen, Österreich (ab 15.04.2024, befristet bis Ende Lieferengpass)

  • 1 x 20 ml (PZN 18319742), Apotheken-Verkaufspreis € 55,25*

ACHTUNG: Der österreichische Handelsname entspricht dem des deutschen Arzneimittels, welches aktuell nicht mehr produziert wird. Abweichend hierzu haben beide Präparate laut Fachinformation jedoch eine unterschiedliche Wirkstoffmenge pro abgegebenen Tropfen

  •  Irenat Tropfen (Österreich); 300 mg/ml entspricht 21 Tropfen
  • Irenat Tropfen (Deutschland); 300 mg/ml entspricht 15 Tropfen

Dieser Unterschied kann das Risiko einer Verwechslung und Fehldosierung erhöhen, weshalb dringend die abweichende Dosierung zu beachten ist!

 *Preis und Produktstand: Lauer-Taxe Online, 01.05.2024

Anwendungsindikationen (Bitte beachten Sie dazu die jeweilige Fachinformation)

  • Zur Therapie der Schilddrüsenüberfunktion
  • Zur Blockade der Schilddrüse bei einer Untersuchung bzw. Behandlung anderer Organe mit einem Radiopharmakon, welches radioaktives Iod enthält (z.B. Szintigraphie oder Radionuklidtherapie)
  • Bei latenter oder manifester Hyperthyreose bzw. bekannten hyperfunktionellen Schilddrüsenknoten und gleichzeitiger Notwendigkeit der kurzzeitigen Anwendung von iodhaltigen Röntgenkontrastmitteln
  • Zum Nachweis eines angeborenen Defektes der Iodorganifikation (Perchlorat-Discharge-Test)
  • Zur Schilddrüsenblockade bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Iod, falls Kaliumiodid kontraindiziert ist, gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörden

Verordnungsfähigkeit

Aktuell ist damit die Verordnung der genannten Präparate unter Beachtung der Anwendungsindikationen patientenindividuell zu Lasten der betreffenden Krankenkasse möglich.

Sprechstundenbedarf

Nach der derzeit gültigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung ist Natriumperchlorat als Diagnostikum für Röntgenologen und Nuklearmediziner als SSB zu Lasten der SSB-abwickelnden Stelle anforderbar. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Natriumperchlorat-Lösung zur Blockade der Schilddrüse bei szintigraphischen Untersuchungen/Behandlungen anderer Organe oder bei Gabe jodhaltiger Kontrastmittel auf den Namen des Patienten zu verordnen ist, da die Anwendung in der Regel mehrere Tage vor bis zu mehreren Wochen nach jeweiligen Intervention notwendig ist. Eine Mitgabe aus dem SSB ist nicht zulässig!

 Wirtschaftlichkeit

Es bestehen deutliche Preisunterschiede bei den genannten Präparaten. Bitte berücksichtigen Sie im Rahmen Ihrer Therapiefreiheit sowie In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit auch die Wirtschaftlichkeit der Behandlung.