Garantiequoten
Im hausärztlichen Versorgungsbereich sind seit dem 01.01.2021 die Garantiequoten das Hamburger Instrument zur Verteilung des Honorars im Bereich der budgetierten Leistungen (Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - MGV). Für den fachärztlichen Versorgungsbereich hat die Vertreterversammlung am 13.12.2023 eine neue Honorarverteilungssystematik zum 01.01.2024 beschlossen. Die Praxisbezogenen Leistungsbudgets (PLB) werden im fachärztlichen Versorgungsbereich die bisherigen Garantiequoten ersetzen. Die Leistungskontingente Radiologen CT, Radiologen MRT und Nuklearmediziner MRT werden weiterhin mit der Garantiequote vergütet.
Garantiequoten 4/2024
Arztgruppen- und Leistungskontingente des hausärztlichen Grundbetragsvolumens
| Garantiequote
| Höhe der Garantiequote Quartal 4/2024 | |
Hausärzte: | ja | 62% | |
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, sofern keine Genehmigung zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a Satz 5 SGB V vorliegt; Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und ohne weiteres Fachgebiet, welche die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 SGB V gewählt haben; Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin (Hausärzte), sofern sie nach dem maßgeblichen Weiterbildungsrecht eine entsprechende Bezeichnung erworben haben. | |||
Kinderärzte | ja | 53% | |
Leistungskontingente des fachärztlichen Grundbetragsvolumens | Garantiequote | Höhe der Garantiequote Quartal 4/2024 | |
Leistungskontingent Radiologen CT | ja | 92% | |
Leistungskontingent Radiologen MRT (Mengenabstaffelung) | ja | 90% | |
Leistungskontingent Nuklearmediziner MRT (Mengenabstaffelung) | ja | 90% |
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