Garantieqoute 1/2024
Wichtiger Hinweis zur Garantiequote der Arztgruppe Kinderärzte (Q1/2024)
Nach Beschluss des Bewertungsausschusses werden seit dem 1. April 2023 kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen aus Kapitel 4 EBM, mit Ausnahme der Versichertenpauschalen für Patientinnen und Patienten über 18 Jahre, mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet. Daher finden diese Leistungen unter der Garantiequote keine Berücksichtigung.
Gleichwohl die Garantiequoten geringer ausfallen als in den vorangegangenen Quartalen, machen die in diesem Bereich verbleibenden Leistungen durchschnittlich ca. 7 % des Gesamtumsatzes der Kinderärzte aus.
Garantiequoten 1/2024 - Haus und Kinderärzte
Arztgruppen- und Leistungskontingente des hausärztlichen Grundbetragsvolumens
| Garantiequote
| Höhe der Garantiequote Quartal 1/2024 | |
Hausärzte: | ja | 67% | |
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, sofern keine Genehmigung zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a Satz 5 SGB V vorliegt; Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und ohne weiteres Fachgebiet, welche die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 SGB V gewählt haben; Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin (Hausärzte), sofern sie nach dem maßgeblichen Weiterbildungsrecht eine entsprechende Bezeichnung erworben haben. | |||
Kinderärzte | ja | 60% | |
Leistungskontingente des fachärztlichen Grundbetragsvolumens | Garantiequote | Höhe der Garantiequote Quartal 1/2024 | |
Leistungskontingent Radiologen CT | ja | 73% | |
Leistungskontingent Radiologen MRT (Mengenabstaffelung) | ja | 76% | |
Leistungskontingent Nuklearmediziner MRT (Mengenabstaffelung) | ja | 76% |
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