2021
20.12.2021
4. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab vom 16.12.2021
20.12.2021
Hinweis: aktualisierte Übersicht der teilnehmenden Betriebskrankenkassen an den DMP-Verträgen
16.12.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Am26.10.2021 wurde der 4. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
08.12.2021
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat am 07.12.2021 folgende Änderung der Richtline zur Förderung der Weiterbildung vom 01.05.2021 beschlossen
08.12.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit,Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung desNachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
28.10.2021
Erratum zum 4. Nachtrag der Honorarvereinbarung für das Jahr 2021: In Nr. 11 wird die Protokollnotiz bis zum Buchstaben "u)" statt bis zum Buchstaben "t)" ergänzt.
26.10.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
25.10.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Am 29.06.2021 wurde der 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Am 06.09.2021 wurde der 3. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
13.10.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
05.10.2021
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 27.09.2021 wurde der 5. Nachtrag zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gem. § 140a SGB V zwischen der IKK classic und der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Am 27.09.2021 wurde der Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) mit der KKH, HEK und der TK unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
30.09.2021
Kündigung von Verträgen
- Der Vertrag nach § 140a SGB V zur Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom in Hamburg mit der AOK Rheinland/Hamburg wurde zum 31. Dezember 2021 gekündigt.
27.09.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
27.09.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
23.09.2021
Fortgeltung der Vereinbarung mit den Hamburger Krankenkassen /-verbänden zu DMP-Schulungen als Videosprechstunde bis 31. Dezember 2021
16.09.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeantstandung durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
14.09.2021
- Im KVH-Journal 7-8/2021 wurde der 4. Nachtrag zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
06.09.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
16.07.2021
Hinweis: neue Liste der beigetretenen BKKn:
15.07.2021
Hinweis: Kündigung von Verträgen
Der Vertrag über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen der Vereinbarung über ein erweitertes Präventionsangebot mit der AOK Rheinland/Hamburg mit der BVKJ-Service GmbH wurde zum 30. September 2021 gekündigt.
08.07.2021
Hinweis: aktualisierte Übersicht der teilnehmenden Betriebskrankenkassen
06.07.2021
- Im KVH-Journal 7-8/2021 wurde der 2. Nachtrag zum Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit der BIG direkt gesund unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
06.07.2021
- Mit Datum vom 30. Juni 2021 wurde der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Hamburg mit der AOK Rheinland/Hamburg unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
30.06.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
30.06.2021
- Im KVH-Journal 6/2021 wurde der 4. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic und der KNAPPSCHAFT unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
29.06.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
28.06.2021
Hinweis: Die Satzungsänderung wurde gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB V von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
25.06.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgtgem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). DieVeröffentlichung steht unter dem Vorbehaltder Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
25.06.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
25.06.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
25.06.2021
Hinweis: Die Veröffentlichungsteht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
25.06.2021
Fortgeltung der Vereinbarung mit den Hamburger Krankenkassen /-verbänden zu DMP-Schulungen als Videosprechstunde bis 30. September 2021
25.06.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten:
- Im KVH-Journal 6/2021 wurde der 4. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit dem vdek unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
25.06.2021
Hinweis: Austausch von Anlagen in Verträgen
14.06.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten:
- Im KVH-Journal 5/2021 wurde der 1. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
25.05.2021
3. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab vom 20.05.2021
12.05.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
12.05.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
12.05.2021
Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 3/2021 wurde die Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2021unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im KVH-Journal 3/2021 wurde der 6. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung gem. § 106b Abs. 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
12.05.2021
Hinweis: Austausch von Anlagen in Verträgen
13.04.2021
Richtline zur Förderung der Weiterbildung
13.04.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 4/2021 wurde die Neufassung des Vertrages zum DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) zum 1. April 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
12.04.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 4/2021 wurde der 6. Nachtrag zur Vereinbarung über die Bildung einer Gemeinsamen Einrichtung (GE) nach § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c RSAV ab 1. April 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im KVH-Journal 4/2021 wurde der 15. Nachtrag zum DMP Datenstellenvertrag ab 1. April 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im KVH-Journal 4/2021 wurde die Nachträge zu den DMP-Verträgen DMP Diabetes mellitus Typ 1, DMP Diabetes mellitus Typ II, DMP Asthma bronchiale sowie DMP Brustkrebs unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Nachträge veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesen Nachträgen ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
09.04.2021
Erratum zur Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes, sowie zur Vereinbarung zur Bereinigung des Bereinigungsbedarfes als Anlage B-MGV zum Gesamtvertrag zwischen der KV Hamburg und der IKK classic für das 3. Quartal und 4. Quartal 2020: Die Quote im 4. Quartal 2020 war fehlerhaft und wurde entsprechend korrigiert.
08.04.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im Telegramm 79/2020 vom 22. Dezember 2020 wurde der 2. Nachtrag zur Vereinbarung „Gesund schwanger“ - Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL) und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI) und der GWQ ServicePlus AG und der Daimler Betriebskrankenkasse und der AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des 2. Nachtrages veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
08.04.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 3/2021 wurde der 5. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2020 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im KVH-Journal 4/2021 wurde der 3. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung von Testungen von Lehrkräften auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) veröffentlicht.
Das Zustimmungsverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im Telegramm 4/2021 vom 19. Februar 2021 wurde die Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
08.04.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
07.04.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
07.04.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
07.04.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
07.04.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
07.04.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
25.03.2021
Hinweis: Kündigung von Verträgen
- Vereinbarung über ein erweitertes Präventionsangebot zwischen der KV Hamburg, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (bvkj) und der AOK Rheinland/Hamburg:
Die Vereinbarung wurde vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (bvkj) zum 31. März 2021 gekündigt. Die o. g. Vereinbarung zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg wird mit Ausnahme der Verwendung der Anlagen 3 und 4 bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt.
25.03.2021
Hinweis: Die Ausnahmeregelung wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
25.03.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
09.03.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
09.03.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt
09.03.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt
09.03.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
09.03.2021
Hinweis: Beitritt zu Verträgen
- DMP Diabetes mellitus Typ 1:
Die BKK BPW Bergische Achsen KG tritt dem o. g. Vertrag mit Wirkung vom 3. März 2021 bei.
- Vertrag zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion) mit dem BKK-Landesverband NORDWEST:
Die pronova BKK tritt dem o. g. Vertrag mit Wirkung vom 1. April 2021 bei.
09.03.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 12/2020 wurde der 3. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist nunmehr abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
09.03.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Nachträge; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt
01.03.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 3/2021 wurde der Vertrag über Besuche zur Testung auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). veröffentlicht.
Das Zustimmungsverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im Telegramm Nr. 79 vom 22. Dezember 2020 wurde der 2. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung von Testungen von Lehrkräften auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). veröffentlicht.
Das Zustimmungsverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
- Im KVH-Journal 12/2020 wurde der bestätigende Schriftwechsel zum Vertrag zur Durchführung von Testungen von Lehrkräften auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) veröffentlicht.
Das Zustimmungsverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
01.03.2021
Hinweis: Die Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) steht noch aus.
01.03.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
23.02.2021
2. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab ab dem 01.01.2021
23.02.2021
Honorarverteilung im Quartal 4/2020 COVID-19 Rettungsschirm
18.02.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
18.02.2021 Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten:
- Im KVH-Journal 2/2021 wurde der 1. Nachtrag zum Vertrag zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion) mit dem BKK-Landesverband NORDWEST unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
18.02.2021
Hinweis: aktualisierte Listen der teilnehmenden Betriebskrankenkassen - Stand: 15. Januar 2021: Die Liste wurde wie folgt aktualisiert:
Änderung der Anschrift:
- SKD BKK
neu ab 01.01.2021:
- vivida BKK (Rechtsnachfolge-BKK aus Fusion vom 01.01.2021 zwischen atlas BKK ahlmann + Schwenninger BKK)
Ende zum 31.12.2020:
- actimonda BKK
18.02.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
18.02.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
01.02.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
27.01.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 2/2021 wurde der 4. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2020 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
27.01.2021
Hinweis: Die Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) steht noch aus.
27.01.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
27.01.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
27.01.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
27.01.2021
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
13.01.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im KVH-Journal 1/2021 wurde der 8. Nachtrag zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KNAPPSCHAFT und der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des 8. Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
12.01.2021
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
11.01.2021
Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten
- Im Telegramm-Nr. 79 vom 22.12.2020 wurde der 2. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung von Testungen von Lehrkräften auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des 2. Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.